LeGes

Zurück

Staatshaftung und Heilmittelrecht

  • Zitiervorschlag: Jost Gross, Staatshaftung und Heilmittelrecht, LeGes 14 (2003) 1
  • Das Institut Swissmedic Schweizerisches Heilmittelinstitut, ein ausgelagerter Betrieb des Bundes, unterliegt seit der Inkraftsetzung des neuen Heilmittelgesetzes einer neuen Rechtsgrundlage. Obwohl die Einflussmöglichkeiten des Bundes auf die ausgelagerten Betriebe beschränkt ist, trägt der Bund immer noch zu einem grossen Teil das Risiko und die Haftung. An einer Tagung wurden Lösungen ausgearbeitet, wie das Risiko und die Haftung in ein angemessenes Verhältnis zu den Einflussmöglichkeiten gebracht werden könnten.


    PDF herunterladen