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Le rapport Mandelkern

pour une meilleure réglementation dans l'Union européenne (UE)

  • Zitiervorschlag: Christine Guy-Ecabert, Le rapport Mandelkern, LeGes 14 (2003) 1
  • Kurz vor der Erweiterung um 15 neue Mitgliedstaaten steht die Europäische Union (EU) vor der Frage, wie die eigene Normenflut eingedämmt werden könnte. Die EU-Institutionen haben sich denn auch in zahlreichen Interinstitutionellen Vereinbarungen, Resolutionen, Berichten, Weissbüchern und weiteren Dokumenten vehement für die Verbesserung und Vereinfachung der Gemeinschaftsgesetzgebung eingesetzt. Aus diesen unterschiedlichen Stellungnahmen ragt der im November 2001 vorgelegte «Mandelkern-Bericht» heraus und zieht in besonderem Mass die Aufmerksamkeit auf sich. Der Bericht wurde von einer vom Europäischen Rat eingesetzten Expertengruppe verfasst und weist drei Hauptelemente auf: 1. einen Aktionsplan; 2. Grundsätze zur Verbesserung der EU-Gesetzgebung; 3. die Festlegung von Handlungsinstrumenten. Dieses gemeinsame Bemühen um eine Verbesserung der EU-Gesetzgebung hat einen grossen Vorzug: Es beschränkt sich nicht darauf, klassische Verfahren wie den Einsatz von Befristungsklauseln, die Gesetzesfolgenabschätzung oder die Konsultation breiter Kreise vorzuschlagen. Im Hinblick auf die Reduktion der Zahl von Rechtsakten prüft der Bericht eine ganze Reihe weiterer Methoden: Konsolidierung, Kodifizierung, Neufassung, Vereinfachung, Aufhebung sowie die Rücknahme von Rechtsetzungsvorschlägen der EU-Kommission, wenn sie nicht mehr aktuell sind. Erst die Zukunft wird zeigen, ob das ehrgeizige Ziel einer Reduktion des Normenumfangs – von 25 bis 40 Prozent je nach Projekt – erreicht werden kann.


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