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Codification et qualité de la réglementation (L’expérience française)

  • Zitiervorschlag: Elisabeth Catta, Codification et qualité de la réglementation (L’expérience française), LeGes 18 (2007) 3
  • Seit der Einsetzung einer neuen «Commission supérieure de codification» (1989) wird in Frankreich die geltende innerstaatliche Gesetzgebung nach Sach- und Rechtsgebieten – zum Beispiel Erziehungswesen – systematisch zusammengefasst, das heisst kodifiziert. Bisher sind 27 «codes thématiques» verabschiedet worden, was etwa 40 Prozent des geltenden Rechts entspricht; dank ihnen sollen die geltenden («droit constant»), aber häufig disparaten Regelungen kohärenter, zugänglicher und verständlicher gemacht werden. Die Verbesserung der Qualität der gesamten Gesetzgebung dient nicht zuletzt der Rechtssicherheit, aber auch einer effizienteren Vermittlung des geltenden Rechts in der Öffentlichkeit. Der Beitrag grenzt die «codification» von anderen Methoden der Rechtsvereinheitlichung ab und beschreibt das Vorgehen der Kodifikationskommission sowie die für die Erarbeitung und Verabschiedung der «Codes» zuständigen Instanzen. Diskutiert werden auch die mit der Kodifizierung verbundenen Probleme, etwa die stufengerechte Rechtsetzung (Normenhierarchie) und die Zuordnung einzelner Rechtsbereiche zum einen oder andern «Code». Schliesslich wird die Frage erörtert, wie in einer Gesellschaft, die in ständigem Wandel begriffen ist, neue Fragestellungen und Regelungen in die «Codes» aufgenommen werden können, ohne dass deren Kohärenz darunter leidet.


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