Brauchen wir eine neue Gesetzes- und Verwaltungssprache?

Antworten auf die Frage des letzten Forums

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Im letzten Heft stellten wir mit der Frage "Brauchen wir eine neue Gesetzes- und Verwaltungssprache?" das Problem der sprachlichen Gleichbehandlung zur Diskussion. Wir haben damit ein Thema angeschnitten, das hochaktuell ist. 13 Kantone und 9 Einzelpersonen aus Sprach- und Rechtswissenschaft haben sich zu Wort gemeldet und ihre Sichtweise zum Teil sehr ausführlich dargelegt. Bei aller Unterschiedlichkeit der Beiträge wird doch in allen Stellungnahmen die zur Zeit noch fast überall männlich geprägte Rechtssprache als Reflex patriarchaler Herrschaftsstrukturen betrachtet. Diese Strukturen sind spätestens seit der Aufnahme des Gleichheitsartikels in unsere Verfassung nicht mehr statthaft und entsprechen der Wirklichkeit immer weniger: In zunehmendem Masse nehmen Frauen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens verantwortungsvolle Aufgaben wahr, und diese neue Präsenz soll auch sprachlich sichtbar werden. Sprache ist ein guter Seismograph für gesellschaftliche Entwicklung, und sie hat sich nach Auffassung aller Stellungnahmen bereits stark in Richtung auf eine Gleichberechtigung der Geschlechter gewandelt. Keine Übereinstimmung besteht aber in der Frage, ob über Sprachlenkungsmassnahmen der Prozess der faktischen Gleichstellung beschleunigt werden kann und ob die Gesetzes- und Verwaltungssprache der richtige "linguistische" Ort für die Verwirklichung der sprachlichen Gleichstellung der Geschlechter ist. Wir haben die 22 eingegangenen Beiträge z.T. leicht gekürzt, ähnliche Auffassungen oder Lösungsvorschläge aber nicht zusammengefasst. Dadurch entstanden hier und dort Überschneidungen und Wiederholungen, die wir aber gerne in Kauf nehmen, weil nicht nur die Sprache, sondern auch unser Forum so etwas wie ein Seismograph der Einstellungen und Meinungen zum Problem der sprachlichen Gleichbehandlung sein soll.


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