La juridicisation du règlement amiable des conflits administratifs en droit fédéral

Christine Guy-Ecabert
Christine Guy-Ecabert
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Die Formen gütlicher Konfliktbeilegung erleben in allen Rechtsbereichen und namentlich im Bereich des Verwaltungsrechts einen regelrechten Aufschwung. Bevor solche Konfliktbeilegungsformen gesetzlich geregelt werden, sollten jedoch die Besonderheiten verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten bekannt sein. Es braucht auch die Erkenntnis, dass die Entwicklung unserer Gesellschaft die Suche nach neuen Lösungswegen für Konflikte zwischen dem Staat einerseits und den Bürgerinnen und Bürgern andererseits rechtfertigt. In diesem Beitrag wird zunächst eine kurze Typologie der alternativen, das heisst gütlichen Formen der Konfliktbeilegung erstellt. Danach wird anhand einiger Beispiele gezeigt, wie der Gesetzgeber die einvernehmliche Konfliktbeilegung heute verrechtlicht. So ist ihre Verankerung in Spezialgesetzen zwar nicht neu, kommt aber immer häufiger vor. Zudem finden solche Verfahren wie die Verhandlung und die Mediation jetzt auch Eingang in die allgemeinen Verfahrensgesetze. Dadurch wächst sicher der Bekanntheitsgrad der einvernehmlichen Konfliktbeilegung. Dies ist vor allem für die Mediation eine Chance: Sie steht in Verwaltungsstreitigkeiten, die dem Verwaltungsverfahren unterstehen, den Konfliktparteien in Zukunft grundsätzlich unentgeltlich offen.


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