Rien sur nous sans nous : le lobby des personnes handicapées
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Contributi scientifici
Für Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, ist Lobbying ein Mittel, um auf die Diskriminierungen zu reagieren, denen diese Menschen ausgesetzt sind. Dieses Lobbying ist in zweierlei Hinsicht besonders: Erstens tragen die Organisationen auf diesem Weg dazu bei, dass der Gesetzgeber – wie es Artikel 8 Absatz 4 der Bundesverfassung vorgibt – die notwendigen Massnahmen ergreift, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu garantieren, dass sie selbstständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Zweitens wiegt das Lobbying die Tatsache auf, dass Menschen mit Behinderungen in den politischen Organen untervertreten sind.