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Das Ikonizitätsprinzip in der Gesetzesredaktion

Lucas Stutz
Lucas Stutz

Citazione: Lucas Stutz, Das Ikonizitätsprinzip in der Gesetzesredaktion, in: LeGes 1

Das Ikonizitätsprinzip besagt, dass sprachliche Strukturen wie Satzbau oder Artikelstruktur inhaltlichen Strukturen folgen sollen. Der vorliegend Beitrag zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis auf, wie die Anwendung dieses Prinzips zu verständlicheren Erlasstexten führen kann. Indem inhaltliche Strukturen bereits durch die formale Textgestaltung vorweggenommen werden, können die im Text enthaltenen Informationen mit geringem kognitiven Aufwand verknüpft werden. Die massgeblichen Textgestaltungsmittel sind dabei die Abfolge und der Abstand der Informationen innerhalb des Textes.


Indice

1. Einleitung

[1]

Verständliche Erlasstexte zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie klar formuliert sind. Die Sprache soll einen möglichst direkten Blick auf die Regelungsabsicht ermöglichen. Ein wichtiges Instrument, um dies zu bewerkstelligen, ist das Ikonizitätsprinzip (teilweise auch als «Natürlichkeitsprinzip» bezeichnet, vgl. Bundesamt für Justiz [2025, Rz. 161]). Dieses Prinzip besagt, dass die Struktur der Sprache der Struktur des Inhalts folgen soll (vgl. Lötscher 1995, 125; Höfler 2024, 69). Zur Veranschaulichung ein Beispiel aus einer Revision der Aufsichtsverordnung vom 9. November 20051 (AVO):

Eine Auswirkung auf den SST [Schweizer Solvenztest] ist wesentlich, wenn sie:

  1. gesamthaft über alle Vereinfachungen zu einer relativen Änderung des SST-Quotienten um mindestens 10% oder zu einer Über- oder Unterschreitung einer Interventionsschwelle führt; oder
  2. die Entscheidungen oder das Urteil ihrer Adressaten einschliesslich der FINMA beeinflussen könnte.
[2]

Dieser Absatz legt fest, was unter Wesentlichkeit einer Auswirkung auf den Schweizer Solvenztest (SST) zu verstehen ist. Da die alternative Aufzählung über zwei Buchstaben verfügt, liegt die Annahme nahe, dass es zwei Merkmale gibt, welche die Wesentlichkeit ausmachen können. Bei der Lektüre zeigt sich jedoch, dass es eigentlich drei sind, wobei in Buchstaben a zwei Merkmale enthält. Die inhaltliche Struktur der Norm wäre deshalb besser abgebildet, wenn jedes Merkmal in einem eigenen Buchstaben stehen würde2:

Eine Auswirkung auf den SST ist wesentlich, wenn sie:

  1. gesamthaft über alle Vereinfachungen zu einer relativen Änderung des SST-Quotienten um mindestens 10 Prozent führt;
  2. gesamthaft über alle Vereinfachungen zu einer Über- oder Unterschreitung einer Interventionsschwelle führt; oder
  3. die Entscheidungen oder das Urteil von Adressaten des Versicherungsunternehmens oder der FINMA beeinflussen könnte.
[3]

Der vorliegende Beitrag zeigt anhand konkreter Beispiele aus der Praxis auf, wie das Ikonizitätsprinzip zu verständlicheren Erlasstexten beitragen kann. Nach einem Theoriekapitel, das den Begriff der Ikonizität erläutert und deren Zusammenhang mit der Textverständlichkeit aufzeigt (Ziff. 2), werden zwei formale Gestaltungsmittel thematisiert, mit denen das Ikonizitätsprinzip umgesetzt werden kann: Abfolge (Ziff. 3) und Abstand (Ziff. 4). Die Ergebnisse werden schliesslich in Ziffer 5 zusammengefasst.

2. Theoretische Grundlagen

2.1. Zum Begriff der Ikonizität

[4]

Der Begriff der Ikonizität, wie er in der Sprachwissenschaft verwendet wird, stammt aus der Zeichentheorie von Charles Sanders Peirce. Peirce unterscheidet verschiedene Zeichenkategorien anhand des Verhältnisses zwischen Zeichenform und Zeicheninhalt. In seiner Typologie sind Ikone Zeichen, deren Form in einem Ähnlichkeitsverhältnis zum Inhalt steht. Ein typischer Vertreter dieses Zeichentypus ist das Abbild.

[5]

Die Linguistik ging lange davon aus, dass Ikone in der Sprache eine untergeordnete Rolle spielen3 und dass die Beziehung zwischen einem Wort und der Sache, die es bezeichnet, im Normalfall rein konventionell bedingt ist. So weist der Klang des Wortes Baum keine Ähnlichkeit mit dem realen Baum auf, genau so wenig wie dies bei arbre oder tree der Fall ist. Was Wörter anbelangt, fristen Ikone lediglich ein Nischendasein in Form von Lautmalereien wie wuff oder päng.

[6]

Die Ikonizität in der Sprache erschöpft sich allerdings nicht in dieser Form der «phonetischen Abbildung». Löst man sich von der Wortebene und betrachtet man den Satzbau und die Textstruktur, so lassen sich dort durchaus ikonische Phänomene finden. Ein Beispiel dafür ist der bekannte Ausspruch «veni, vidi, vici» (vgl. Fischer/Nänny 1999, xxii). Hier entspricht die Reihenfolge der Wörter im Satz der zeitlichen Reihenfolge der Ereignisse. Diese komplexere Form der Ikonizität wird als diagrammatische Ikonizität bezeichnet (vgl. Taigel 2021, 9 mit Peirce 1931, 157–160).

[7]

Die Bezeichnung «diagrammatisch» rührt davon her, dass Diagramme komplexe Ikone sind, die «Relationen eines Objektes mit eigenen Relationen repräsentieren, und so eine Analogie zum Objekt herstellen» (Bubenhofer 2020, 16). Was damit gemeint ist, soll am Beispiel des Flussdiagramms erläutert werden. Ein Flussdiagramm ist die grafische Darstellung eines Prozesses. Es besteht typischerweise aus durch Pfeile verbundenen Elementen (Rechtecke, Rauten etc.), die Prozessschritte und Entscheidungen darstellen. Die räumliche Anordnung dieser Elemente sowie die Pfeile zwischen ihnen ermöglichen es, die unterschiedlichen Verläufe übersichtlich darzustellen, die der Prozess nehmen kann. Bei dieser Art der Repräsentation ist nicht massgebend, dass das Diagramm in einem Abbildungsverhältnis zum dargestellten Prozess steht. Viel eher geht es um ein Analogieverhältnis, welches dadurch entsteht, dass die Relationen im Diagramm die Relationen im Prozess repräsentieren.

[8]

Diese abstraktere, auf Analogie abzielende Form der Ikonizität findet man in der Sprache auf der Satz- und Textebene. So besteht im obigen Beispiel («veni, vidi, vici») die Analogie darin, dass die formale Relation «Abfolge im Text» der inhaltlichen Relation «Zeitliche Abfolge der Ereignisse» entspricht. Diese Form der Ikonizität ist es auch, die dem Ikonizitätsprinzip in der Gesetzesredaktion zugrundeliegt.

2.2. Relationen

[9]

Wie im vorangehenden Abschnitt dargelegt wurde, besteht die diagrammatische Ikonizität darin, dass zwischen den inhaltlichen und den formalen Relationen eines Satzes oder Textes ein Analogieverhältnis besteht. Dies führt wiederum zur Frage, welche inhaltlichen und formalen Relationen typisch für Erlasstexte sind.

[10]

Eine vollständige Auflistung aller inhaltlichen Relationen würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen und wäre wenig praktikabel. Zur Veranschaulichung sollen hier aber einige inhaltliche Relationen aufgezählt werden, die für Erlasstexte typisch sind:

  • Zeitliche Folge von Ereignissen und vor allem Handlungen
  • Konditionale Strukturen, insb. Tatbestand-Rechtsfolge-Gliederung
  • Teil-Ganzes-Beziehungen (Gegenstände und ihre Bestandteile, Taxonomien, Verfahren und ihre Schritte etc.)
  • Hierarchisierung der Gültigkeit von Normen (Vorbehalte, lex generalis/specialis etc.)
  • Logische Hierarchie von Normen (z. B. Ausnahme in Bezug auf eine Regel; Spezialfall in Bezug auf einen Grundsatz; Legaldefinition in Bezug auf eine Norm, in der der Begriff vorkommt; vgl. dazu auch Höfler [2024, 261–266])
[11]

Solchen inhaltlichen Relationen stehen nun die formalen Relationen gegenüber. Auf der Ebene des Satzbaus hängen diese stark mit der Linearität der Sprache zusammen. Auch wenn grammatische Strukturen hierarchisch organisiert sind, bleibt der Text an seiner Oberfläche linear – ein Wort folgt dem nächsten. Im Kontext dieser Linearität gibt es zwei grundlegende Relation zwischen Ausdrücken4: ihre Abfolge, d. h. in welcher Reihenfolge sie im Text stehen, sowie ihr Abstand, d. h. wie weit sie im Text «auseinanderstehen» (vgl. Taigel 2021, 39–49).

[12]

Auf der Ebene des Textes spielt neben der Linearität auch die visuelle Gestaltung, also das Textlayout, eine Rolle. Texte verfügen über verschiedene Mittel, um die Linearität der Sprache aufzubrechen, beispielsweise Tabellen oder die räumliche Anordnung von Textsegmenten. In Erlasstexten sind diesen Gestaltungsmitteln allerdings strikte Grenzen gesetzt, womit auch hier die Linearität im Vordergrund steht. Die Gestaltungsmittel beschränken sich, zumindest im Erlasskörper, auf die Strukturierung des Textes in Gliederungseinheiten wie Abschnitte, Artikel und Absätze. Visuell besonders prägnant sind Aufzählungen, die über mehrere Ebenen (Buchstaben, Ziffern) verfügen können. Die ausgeprägte Strukturierung ermöglicht es, bereits auf der formalen Ebene bestimmte hierarchische Beziehungen vorwegzunehmen, indem Inhalte auf derselben textuellen Hierarchiestufe angesiedelt werden oder nicht.

[13]

Der Aufbau des vorliegenden Beitrags orientiert sich an den beiden Kategorien «Abfolge» und «Abstand». Die Hierarchie wird nicht als eigenständige Kategorie behandelt, sondern im Rahmen der Abfolge und des Abstands diskutiert.

2.3. Ikonizität und Verständlichkeit

[14]

Nachdem in den vorangehenden Abschnitten geklärt worden ist, was das Ikonizitätsprinzip ist, gilt es nun aufzuzeigen, wie die Anwendung dieses redaktionellen Prinzips zu verständlicheren Erlasstexten führen kann. Dazu muss zunächst die kognitive Dimension des Textverstehens thematisiert werden.

[15]

Einen Text zu verstehen, bedeutet nicht, die in ihm enthaltenen Informationen eins zu eins in das Gedächtnis der Leserin oder des Lesers «hinüberzukopieren». Dies kann intuitiv nachvollzogen werden: Selbst wer einen Text gut verstanden hat, wird kaum in der Lage sein, den exakten Wortlaut wiederzugeben. Die Person wird aber beispielsweise in der Lage sein, das Thema des Textes und die wichtigsten Inhalte wiederzugeben. Zudem wird sie wissen, wo im Text detaillierte Informationen nachgeschlagen werden können. Das durch die Lektüre erworbene Wissen ist also keine Kopie des Textinhalts, sondern gewissermassen ein mentales Modell5 (vgl. Johnson-Laird 1983).

[16]

Die Textlinguistik begreift das Textverstehen deshalb als aktiven Konstruktionsprozess (vgl. u.a. Schnotz 1994, 213–222; Schwarz 2008, 190–196): Die Leserinnen und Leser selektieren Information nach ihrer Relevanz, fassen komplexe Informationen zusammen und schliessen Lücken im Text mit Weltwissen oder Schlussfolgerungen. Dieser Prozess verläuft inkrementell (vgl. Ballstaedt 2019, 129–136). Neue Informationen müssen in das bereits konstruierte Modell integriert werden, wobei jenes den Bezugsrahmen bildet, in dem die neuen Informationen interpretiert werden. Die Verständlichkeit eines Textes hängt massgeblich davon ab, wie einfach es ist, neue Informationen in das mentale Modell zu integrieren.

[17]

Optimalerweise schliesst neue Information direkt an das unmittelbar zuvor Gelesene an (lokale Kohärenz). Ist dies nicht der Fall, so muss auf weiter zurückliegende Informationen, beziehungsweise auf das gesamte Modell zurückgegriffen werden (globale Kohärenz). Dies ist mit einer gewissen geistigen Anstrengung, einem kognitiven Aufwand («cognitive load», vgl. Sweller 1988), verbunden. Schlimmstenfalls lässt sich die neue Information auch durch die globale Kohärenz nicht kontextualisieren. Dies hat zur Folge, dass das bereits Verstandene in Zweifel gezogen wird. Das Gelesene muss reevaluiert und das mentale Modell gegebenenfalls korrigiert werden, was nicht nur einen sehr hohen kognitiven Aufwand, sondern auch einen Zeitverlust bedeutet.

[18]

Ist der Text kohärent, können die in ihm enthaltenen Informationen mit geringem kognitiven Aufwand verknüpft und in ein mentales Modell integriert werden. In der Sprachwissenschaft wird Kohärenz manchmal als inhaltlicher Zusammenhang verstanden und der Kohäsion als formalem Zusammenhang gegenübergestellt (vgl. Bussmann 2008, 344). Unter Kohäsion versteht man beispielsweise die Verknüpfung von Sätzen durch Konjunktionen oder die pronominale Wiederaufnahme (d. h. dass man sich mit einem Pronomen auf eine im vorangehenden Satz genannte Sache bezieht). In einem weiteren Sinne fallen aber auch die in Ziffer 2.2 genannten Gestaltungsmittel (Abfolge und Abstand) unter die Kohäsion. Hier wird die Rolle der Ikonizität als Ressource für die Textverständlichkeit ersichtlich: Wenn die formalen Verknüpfungen, welche die Leserinnen und Leser aufgrund von Abfolge und Abstand automatisch vornehmen, den inhaltlichen Verknüpfungen entsprechen, wenn also Kohäsion und Kohärenz in dieselbe Richtung zielen, kann der kognitive Aufwand bei der Herstellung von Kohärenz möglichst gering gehalten werden. Wenn die inhaltlichen Relationen bereits durch die formalen Relationen vorweggenommen werden, was dem Kerngedanken des Ikonizitätsprinzip entspricht, ist es einfacher, die einzelnen Informationen in ein mentales Modell zu integrieren.

3. Abfolge

[19]

Der erste Aspekt der Ikonizität, der in diesem Beitrag besprochen werden soll, ist derjenige der Abfolge. Diesem Aspekt liegt der Gedanke zugrunde, dass die Abfolge der Informationen im Text eine inhaltliche Reihenfolge abbildet. Eine solche inhaltliche Reihenfolge ist beispielsweise bei zeitlichen Abläufen gegeben (vgl. Taigel 2021, 40f.). Der Abfolge-Aspekt der Ikonizität bildet so die Grundlage für das Chronologieprinzip, welches besagt, dass Vorgänge und Verfahrensabläufe in der Reihenfolge zu normieren sind, wie die Handlungen real in der Zeit aufeinander folgen (vgl. Bundesamt für Justiz 2025, Rz. 604). Das Chronologieprinzip als Sonderform der Ikonizität wird in Ziffer 3.1 thematisiert.

[20]

Die Ikonizität erschöpft sich allerdings nicht in der Chronologie, zumal viele Regelungsgegenstände keine inhärente Zeitlichkeit aufweisen. In diesen Fällen ist die Abfolge der Informationen so zu gestalten, dass die konzeptuelle Struktur des Regelungsgegenstandes möglichst einfach erfasst werden kann. Der Text muss über eine thematische Kontinuität verfügen, welche die inhaltlichen Zusammenhänge abbildet. Auf das Abbilden konzeptueller Strukturen wird in Ziffer 3.2 näher eingegangen.

[21]

Hand in Hand mit dieser «konzeptuellen Ikonizität» geht die «konstruktiv-operationale Ikonizität» (Lötscher 1995, 126) einher, bei der sich die Abfolge der Informationen an der «intellektuellen Bewältigtung des Regelungsgegenstands» orientiert. In gewissen Fällen können diese beiden Formen der Ikonizität aber auch miteinander in Konflikt treten. Dann muss auf andere Prinzipien, z. B. die Bürgerorientierung, zurückgegriffen werden, um den Konflikt aufzulösen. Ein Beispiel für einen solchen Fall wird in Ziffer 3.3 diskutiert.

3.1. Chronologie

[22]

Das Chronologieprinzip besagt, dass «Vorgänge und Verfahrensabläufe […] in der Reihenfolge zu normieren [sind], wie die Handlungen real in der Zeit aufeinander folgen» (Bundesamt für Justiz 2025, Rz. 604). Es basiert auf der Annahme, dass die Leserinnen und Leser bei einer Aufzählung von Ereignissen automatisch davon ausgehen, dass die Reihenfolge im Text derjenigen Reihenfolge entspricht, in der die Ereignisse auch tatsächlich stattfinden. Diese Annahme stützt sich auf die Beobachtung, dass Sätze wie der folgende als seltsam wahrgenommen werden:

Der Cowboy ritt auf die untergehende Sonne zu und schwang sich aufs Pferd. (Entlehnt aus Ungerer 2002, 374)

[23]

Es ist klar, dass der Cowboy erst reiten kann, nachdem er sich auf das Pferd geschwungen hat. Die Form des Satzes suggeriert aber gerade die umgekehrte Reihenfolge. Zwar ist es sprachlich problemlos möglich, von der natürlichen Reihenfolge abzuweichen, doch dies muss speziell markiert werden, beispielsweise durch die Konjunktion nachdem und die entsprechende Zeitform:

Der Cowboy ritt auf die untergehende Sonne zu, nachdem er sich aufs Pferd geschwungen hatte.

[24]

Dieses Beispiel zeigt, dass man auf der Satzebene relativ einfach vom Chronologieprinzip abweichen kann. Anders ist dies bei umfangreichen Regelungen komplexer Verfahren, die sich über mehrere Artikel erstrecken können. Dort kann die Verletzung des Chronologieprinzips für Verwirrung sorgen – insbesondere dann, wenn nur einzelne Elemente davon abweichen. Dies kann durch das folgende Beispiel veranschaulicht werden, welches aus einer Teilrevision der Verordnung vom 15. August 2018 über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)6 stammt. Der Revisionsentwurf enthielt einen neuen 12a. Abschnitt mit vier Artikeln:

12a. Abschnitt: Überprüfung von Ausländerinnen und Ausländern an den Schengen-Aussengrenzen und im Hoheitsgebiet

Art. 68a Informationen zur Überprüfung

Art. 68b Überprüfungsformular

Art. 68c Abschluss der Überprüfung

Art. 68d Feststellung bereits erfolgter Überprüfung

[25]

Bereits die Lektüre der Sachüberschriften weckt in der Leserschaft eine bestimmte Vorstellung des Ablaufs, der hier geregelt wird. Dazu gehört auch die Annahme, dass das Überprüfungsformular etwas ist, was während der Überprüfung genutzt wird. Liest man aber den ersten Absatz von Artikel 68b, so muss dieser Eindruck korrigiert werden:

Art. 68b Überprüfungsformular

1 Die für die Überprüfung zuständige Behörde füllt nach Abschluss der Überprüfung ein Formular gemäss Artikel 17 der Verordnung (EU) 2024/1356 aus.

[26]

Offenbar kommt das Formular erst zum Einsatz, nachdem die Überprüfung bereits abgeschlossen worden ist. Dementsprechend müsste man den Artikel zum Überprüfungsformular hinter demjenigen zum Abschluss der Überprüfung positionieren:

12a. Abschnitt: Überprüfung von Ausländerinnen und Ausländern an den Schengen-Aussengrenzen und im Hoheitsgebiet

Art. 68a Informationen zur Überprüfung

Art. 68b Abschluss der Überprüfung

Art. 68c Überprüfungsformular

Art. 68d Feststellung bereits erfolgter Überprüfung

[27]

Dieses Beispiel zeigt, dass die formale Gestaltung des Texts – in diesem Fall die Abfolge der Artikel innerhalb des Abschnitts – die Erwartungen an den Inhalt formen. Wird diese Erwartung nicht erfüllt, muss das Gelesene neu kontextualisiert werden, was mit einem zusätzlichen kognitiven Aufwand einhergeht (vgl. Schwarz 2008, 195). Schlimmstenfalls können auch Unsicherheiten entstehen, wie das folgende Beispiel aus derselben Revision zeigt:

Art. 68b Überprüfungsformular

1 Die für die Überprüfung zuständige Behörde füllt nach Abschluss der Überprüfung ein Formular gemäss Artikel 17 der Verordnung (EU) 2024/1356 aus.

2 Die betroffene Person erhält das Formular oder die im Formular vermerkten Resultate der Überprüfung in Papierform oder in elektronischer Form. Ausgenommen davon sind Informationen über die Abfrage von Informationssystemen zur Sicherheitskontrolle.

3 Die betroffene Person kann falsche Angaben korrigieren lassen oder verlangen, dass ein entsprechender Vermerk im Formular angebracht wird.

4 Das SEM stellt den zuständigen kantonalen Behörden dieses Formular zur Nutzung zur Verfügung.

5 Das Überprüfungsformular ist nach Abschluss der Überprüfung im Zentralen Migrationsinformationssystem abzulegen.

[28]

In den ersten drei Absätzen dieses Artikels wird ein Ablauf geschildert: Ein Formular wird ausgefüllt (Abs. 1), zugestellt (Abs. 2) und gegebenenfalls korrigiert (Abs. 3). Es liegt also nahe, dass auch im vierten Absatz ein weiterer Schritt in diesem Ablauf geregelt wird. Dieser Eindruck entsteht insbesondere wegen dem Demonstrativpronomen dieses, welches vermuten lässt, dass es sich um das ausgefüllte Formular handelt. Inhaltlich ergibt es jedoch keinen Sinn, dass ein bereits ausgefülltes Formular zur Verfügung gestellt wird. Gemeint war, dass das SEM das leere Formular zur Verfügung stellt. Schlimmstenfalls wird von einem Missverständnis ausgegangen, was zu einer erneuten Lektüre des Texts und somit zu zusätzlichem Aufwand und Zeitverlust führt. Diese Risiken kann man vermeiden, indem man – in Übereinstimmung mit dem Chronologieprinzip – bereits in Absatz 1 regelt, dass das Formular zur Verfügung gestellt wird:

1 Die für die Überprüfung zuständige Behörde füllt nach Abschluss der Überprüfung ein Formular nach Artikel 17 der Verordnung (EU) 2024/1356 aus. Das Formular wird vom SEM zur Verfügung gestellt.

[29]

Nun wäre gegen diese Formulierung einzuwenden, dass auch sie das Chronologieprinzip nicht vollständig einhält, denn das Zur-Verfügung-Stellen geht dem Ausfüllen zeitlich voraus. Dennoch können die Sätze nicht einfach umgedreht werden, zumindest nicht ohne dass der Fokus von der eigentlichen Norm (Formular muss ausgefüllt werden) auf die subsidiäre Norm (Formular muss zur Verfügung gestellt werden) verschoben wird:

1 Das SEM stellt der für die Überprüfung zuständige Behörde ein Formular nach Artikel 17 der Verordnung (EU) 2024/1356 zur Verfügung. Diese Behörde füllt das Formular nach Abschluss der Überprüfung aus.

[30]

Dieses Beispiel zeigt, dass das Chronologieprinzip, wie alle redaktionellen Prinzipien, nicht blind angewendet werden darf, sondern gegen andere Prinzipien abgewogen werden muss. Im obigen Beispiel gerät das Chronologieprinzip in Konflikt mit dem Prinzip der Inkrementalität (vgl. Ziff. 2.3): Jede Information wird jeweils im Kontext der ihr vorausgehenden Information bewertet. Hier bildet die Vorgabe, dass die Behörde ein Formular ausfüllen muss, den Kontext dafür, dass das SEM ein Formular zur Verfügung stellen muss. Beginnt man mit Letzterem, steht das Formular gewissermassen im luftleeren Raum. Auf den Konflikt zwischen Chronologie und Kontextualisierung wird in Ziffer 3.3 nochmals näher eingegangen.

3.2. Konzeptuelle Strukturen abbilden

[31]

Im Falle der Chronologie ist die Ikonizität leicht erkennbar: Die Reihenfolge der Informationen im Text entspricht der zeitlichen Folge der Ereignisse. Doch welche Rolle spielt die Ikonizität bei Regelungsgegenständen, die keine inhärente zeitliche Folge aufweisen? In solchen Fällen muss sich der Aufbau des Texts an der sogenannten konzeptuellen Struktur des Regelungsgegenstands (vgl. Lötscher 1995,126) orientieren. Der Begriff der konzeptuellen Struktur bezieht sich auf die Gesamtheit der Bestandteile und Merkmale eines Regelungsgegenstands sowie deren inhaltliche Zusammenhänge. Ein Beispiel für eine konzeptuelle Struktur ist in der folgenden Grafik dargestellt, welche die Zusammensetzung der Wettbewerbskommission gemäss dem Geschäftsreglement WEKO vom 15. Juni 20157 abbildet:

Abbildung 1: Konzeptuelle Struktur der Wettbewerbskommission

[32]

Diese konzeptuelle Struktur ist hierarchisch gegliedert: Die Wettbewerbskommission hat drei Bestandteile, die wiederum über bestimmte Merkmale (im weitesten Sinne) verfügen. Die Ikonizität besteht nun darin, diese Hierarchie auch im Text abzubilden. Dies erfolgt über die Gliederungsebenen des Erlasses. Die folgende Tabelle stellt zwei mögliche Systematiken gegenüber, wobei die eine ikonisch und die andere nicht ikonisch ist.

Ikonische Systematik Nicht-ikonische Systematik
1. Kapitel: Kommission
1. Abschnitt: Organisation
2. Abschnitt: Aufgaben
2. Kapitel: Kammern
1. Abschnitt: Organisation
2. Abschnitt: Aufgaben
3. Kapitel: Präsidium
1. Abschnitt: Organisation
2. Abschnitt: Aufgaben
1. Kapitel: Organisation
1. Abschnitt: Kommission
2. Abschnitt: Kammern
3. Abschnitt: Präsidium
2. Kapitel: Aufgaben
1. Abschnitt: Kommission
2. Abschnitt: Kammern
3. Abschnitt: Präsidium
(Entlehnt aus Höfler 2024, 62f., angepasst durch L.S.)
[33]

Die links abgebildete Systematik ist ikonisch, weil die übergeordnete Gliederungseinheit (Kapitel) auch dem übergeordneten Element der konzeptuellen Struktur entspricht. Diese Ikonizität führt dazu, dass die Abfolge der Informationen den inhaltlichen Zusammenhängen des Regelungsgegenstands folgt. Dadurch entsteht eine thematische Kontinuität, die in der rechts abgebildeten Systematik fehlt. Dort «springt» die Abfolge der Informationen gewissermassen zwischen Kommission, Kammern und Präsidium hin und her.

[34]

In Bezug auf die Verständlichkeit verfügt die ikonische Variante über zwei Vorteile. Erstens berücksichtigt sie das logische Abhängigkeitsverhältnis zwischen einem Merkmal und seinem Träger: Der Merkmalsträger bildet den Kontext für die einzelnen Merkmale. Wird dieser Kontext zuerst genannt, wird es einfacher, die nachfolgenden Informationen in das mentale Modell zu integrieren. Dies auch deshalb, weil ein spezifischer Kontext bestimmte Informationen erwartbar macht. Wird beispielsweise ein Gremium als Textthema eingeführt, so ist zu erwarten, dass auch dessen Zusammensetzung und Aufgaben geregelt werden. Die ikonische Systematik wird dieser Erwartungshaltung gerecht.

[35]

Der zweite Grund hängt damit zusammen, wie gross der Kontext ist, der mental abgerufen werden muss, um eine neue Information einzuordnen. Je grösser dieser Kontext ist, desto grösser ist auch der kognitive Aufwand, da mehr Information im Kurzzeitgedächtnis behalten werden muss (vgl. Schwarz 2008, 102/189f.). Die Abfolge der Informationen im Text ist also so zu gestalten, dass der Kontext, der zum Einordnen der neuen Information nötig ist, so klein wie nötig gehalten wird. Die ikonische Systematik kommt dieser Anforderung besser nach, da sie die drei Bestandteile des Gegenstands (Kommission, Kammern, Präsidium) separat abhandelt und nicht zwischen diesen Themen hin und her springt.

3.3. Konflikt zwischen konzeptueller und konstruktiv-operationaler Ikonizität

[36]

Lötscher (1995, 126) unterscheidet im Zusammenhang mit der Abfolge zwei Aspekte der Ikonizität:

  • Konzeptuelle Ikonizität: Die Abfolge der Informationen im Text soll sich an der konzeptuellen Struktur des Regelungsgegenstands orientieren.
  • Konstruktiv-operationale Ikonizität: Die Abfolge der Informationen im Text soll sich an der intellektuellen Bewältigung des Regelungsgegenstands (d.h. an der Konstruktion des mentalen Modells) orientieren.
[37]

In vielen Fällen, so auch im Beispiel des obigen Abschnitts, harmonieren diese beiden Aspekte miteinander. In gewissen Fällen können sie aber auch miteinander in Konflikt treten. Ein Beispiel dafür findet sich in einer Totalrevision der Verordnung 7. November 20078 über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung9. Ein zentraler Bestandteil dieser Verordnung ist die Berechnung der kantonalen Mindestbeiträge. Diese Berechnung ist relativ komplex, sie erfordert dass zunächst bestimmte Zahlen berechnet werden, die ihrerseits wiederum aus anderen Zahlen berechnet werden. Daraus ergibt sich eine hierarchische, gewissermassen «verästelte» Struktur. Eine solche Struktur kann schematisch wie folgt dargestellt werden:

Abbildung 2: Konzeptuelle Struktur des Berechnungsprozesses von Mindestbeiträgen

[38]

Bei dieser schematischen Darstellung berechnen sich die Mindestbeiträge aus den Kennzahlen A, B und C. Die Berechnung von A setzt wiederum die Kennzahlen 1 und 2 voraus, während die Berechnung von B die Kennzahlen 3, 4 und 5 voraussetzt. Hierbei muss gesagt werden, dass aus dieser Darstellung nicht hervorgeht, wie die Berechnung im Einzelfall erfolgt (Summe, Differenz, Produkt etc.). Sie zeigt lediglich die «Hierarchie» der Berechnung an.

[39]

Die Berechnung ist ein Verfahren und verfügt somit über eine bestimmte zeitliche Folge. Es wäre also möglich, das Chronologieprinzip als Spezialfall der konzeptuellen Ikonizität anzuwenden und mit der Abfolge der Informationen im Text die Reihenfolge der Berechnungsschritte vorwegzunehmen. Man würde sich dann gewissermassen von rechts nach links durch die obige Grafik bewegen. Dieser Ansatz führt zu einer Systematik, die den Erlass als «Gebrauchsanweisung» behandelt. Aus Sicht derjenigen Personen, welche die Berechnung vornehmen müssen, mag dies sinnvoll sein, doch der Nachvollziehbarkeit und somit der Verständlichkeit der Regelung dient sie nicht. Dies wird aus der folgenden Gegenüberstellung ersichtlich:

Konzeptuell ikonisch (chronologisch) Konstruktiv-operational ikonisch
1. Abschnitt: Zahl A
Art. 1 Zahl 1
Art. 2 Zahl 2
Art. 3 Zahl A
2. Abschnitt: Zahl B
Art. 4
3. Abschnitt: Zahl C
Art. 5 Zahl 3
Art. 6 Zahl 4
Art. 7 Zahl 5
Art. 8 Zahl C
4. Abschnitt: Mindestbeitrag
Art. 9
Art. 1 Mindestbeitrag
1. Abschnitt: Zahl A
Art. 2 Zahl A
Art. 3 Zahl 1
Art. 4 Zahl 2
2. Abschnitt: Zahl B
Art. 5
3. Abschnitt: Zahl C
Art. 6 Zahl C
Art. 7 Zahl 3
Art. 8 Zahl 4
Art. 9 Zahl 5
[40]

Die links abgebildete chronologische Variante ist zwar konzeptuell ikonisch, jedoch nicht konstruktiv-operational ikonisch. Grund dafür ist, dass in dieser Systematik jeder Berechnungsschritt seinem Kontext vorausgeht: Liest man Artikel 1, so weiss man nicht, was die Bedeutung der Zahl 1 ist. Erst am Schluss des ersten Abschnitts lernt man, dass sie benötigt wird, um die Zahl A zu berechnen. Analoges gilt für den gesamten Abschnitt: Erst beim letzten Artikel wird deutlich, wofür die restlichen Regelungen überhaupt nötig waren. Die chronologische Variante erschwert also die Herstellung der globalen Kohärenz und somit die Konstruktion eines mentalen Modells des gesamten Berechnunggsystems. Gerade ein solches Gesamtverständnis ist aber wichtig, um die einzelnen Informationen einzuordnen.

[41]

Beide Varianten sind auf ihre Weise ikonisch. Sie unterscheiden sich aber in der Adressatenschaft, an die sie sich richten: Die links abgebildete Variante richtet sich im Sinne einer Gebrauchsanweisung an die Personen, welche die Berechnungen anstellen. Dabei dürfte es sich um Fachpersonen der Verwaltungsstellen handeln, die für die Prämienverbilligung zuständig sind. Die rechts abgebildete Variante richtet sich dagegen an eine breitere Adressatenschaft, denn sie stellt nicht die Umsetzung der Berechnung in den Fokus, sondern die Nachvollziehbarkeit des gesamten Berechnungsmechanismus. Diese Systematik nimmt somit eher eine Bürgerperspektive ein, während das Chronologieprinzip im vorliegenden Fall eine Behördenperspektive zur Folge hat. Dieses Beispiel zeigt, dass die Anwendung des Ikonizititäsprinzip zu unterschiedlichen Lösungen führen kann. Um einen Entscheid zu fällen, muss auf andere Prinzipien wie beispielsweise die Bürgerorientierung zurückgegriffen werden.

4. Abstand

[42]

Der zweite Aspekt der Ikonizität, den Taigel (2021) thematisiert, ist derjenige des Abstands. Hier besteht das Analogieverhältnis zwischen Form und Inhalt darin, dass die Distanz zwischen zwei Ausdrücken im Text – also wie weit sie «auseinander stehen» – eine inhaltliche Distanz widerspiegelt. Mit inhaltlicher Distanz ist beispielsweise gemeint, dass die betreffenden Ausdrücke unterschiedlichen Themengebieten angehören oder unterschiedliche Funktionen erfüllen (z. B. Tatbestands- vs. Rechtsfolgeelemente). Der Abstand zwischen zwei Ausdrücken ist grundsätzlich graduell. Er kann beispielsweise mit der Anzahl der Wörter beziffert werden, die zwischen den Ausdrücken stehen. Bei Erlasstexten, die sich durch ihre ausgeprägte Strukturierung auszeichnen, spielt aber insbesondere eine Rolle, ob Zusammengehöriges in derselben Gliederungseinheit steht. Wie dies mit der Verständlichkeit zusammenhängt, wird in Ziffer 4.1 diskutiert.

[43]

Die Gliederung von Erlasstexten ist zudem hierarchisch organisiert. Dies stellt eine wertvolle Ressource für das Abbilden inhaltlicher Hierarchien dar. Durch die hierarchische Strukturierung des Textes kann verdeutlicht werden, ob zwei Informationen in einem hierarchischen Verhältnis stehen (Ziff. 4.2) oder gleichrangig sind (Ziff. 4.3).

4.1. Zusammengehöriges in derselben Gliederungseinheit

[44]

Werden zwei Informationen in derselben Gliederungseinheit positioniert, so suggeriert dies eine inhaltliche Nähe. Dieses Prinzip – in der Gesetzesredaktion auch als Merksatz «Zusammengehöriges zusammen» bekannt – betrifft zunächst einmal die grundlegende Gliederungseinheit eines Erlasses, den Artikel. Hier spielt insbesondere auch die Sachüberschrift eine Rolle, die das Thema des jeweiligen Artikels nennt und so die Erwartung der Leserschaft an das zu Lesende formt. Passt der Inhalt nicht zur Erwartung, gerät der Verstehensprozess ins Stocken, da die Information neu kontextualisiert werden muss. Dies ist etwa im folgenden Beispiel aus einer Teilrevision der VEV der Fall:

Art. 68c Abschluss der Überprüfung

4 Bei Ausländerinnen und Ausländern mit einem hängigen Straf- oder Auslieferungsverfahren wird keine Überprüfung durchgeführt.

[45]

Die ersten drei Absätze dieses Artikels regeln, wann eine Überprüfung abgeschlossen wird, beziehungsweise was passiert, wenn die Überprüfung abgeschlossen ist. In Absatz 4 wird aber ein neues Thema eingeführt: Dort wird geregelt, wann keine Überprüfung stattfinden muss. Nun besteht mit der Überprüfung auch in diesem Fall noch ein thematischer Zusammenhang. Dieser ist aber weniger spezifisch. Die Folge ist, dass sich der Kontext vergrössert, in dessen Rahmen die neue Information interpretiert werden muss. In Absatz 4 geht es nicht mehr bloss um den Abschluss der Überprüfung, sondern um die Überprüfung als Ganzes. Damit die Information in das mentale Modell integriert werden kann, muss die Leserin oder der Leser nicht nur den vorliegenden Artikel, sondern den ganzen Abschnitt zur Überprüfung geistig abrufen. Die Folge ist eine Belastung des Kurzzeitgedächtnisses und ein zusätzlicher kognitiver Aufwand, der den Verstehensprozess erschwert.

[46]

Artikel 68c Absatz 4 muss also an eine andere Stelle im Erlass verschoben werden. Eine passende Stelle fand sich gleich im nachfolgenden Artikel 68d, denn dieser enthielt einen Satz, der ebenfalls die Frage thematisiert, wann keine Überprüfung erfolgt:

Art. 68d Feststellung bereits erfolgter Überprüfung

1 Die zuständigen Behörden können von einer Überprüfung absehen, wenn die betroffene Person bereits zu einem früheren Zeitpunkt einer Überprüfung unterzogen worden ist.

[47]

Es bot sich also an, Artikel 68c Absatz 4 dorthin zu verschieben. Im selben Zuge wurde die Sachüberschrift angepasst, um die gemeinsame Thematik der Bestimmungen hervorzuheben:

Art. 68d Verzicht auf eine Überprüfung

1 Die zuständigen Behörden können von einer Überprüfung absehen, wenn die betroffene Person bereits zu einem früheren Zeitpunkt einer Überprüfung unterzogen worden ist.

2 Wurde die betroffene Person nach dem 12. Juni 2026 im Informationssystem Eurodac erfasst, so wird angenommen, dass sie bereits einer Überprüfung unterzogen worden ist.

3 Bei Ausländerinnen und Ausländern mit einem hängigen Straf- oder Auslieferungsverfahren wird keine Überprüfung durchgeführt.

[48]

Dieses Beispiel zeigt, dass die Einhaltung des Ikonizitätsprinzips zu einer Systematik führt, die es den Leserinnen und Lesern ermöglicht, neue Informationen mit geringem kognitiven Aufwand in das mentale Modell zu integrieren. Das Prinzip «Zusammengehöriges zusammen» kann aber auch in kleinteiligeren Strukturen zur Verständlichkeit beitragen. Dies zeigt sich etwa im folgenden Beispiel, das aus einer Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 197610 (VZV) stammt:

Art. 72d Ausnahmen

1 Weder Fahrzeugausweise noch Kontrollschilder benötigen:

a. Motoreinachser, die […];

b. Motorhandwagen;

[…]

m. Arbeitskarren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge;

n. Arbeitskarren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h, die nur aufgrund der montierten Gummiraupen-Laufwerken als Ausnahmefahrzeuge gelten.

[49]

Diese Aufzählung ist so gestaltet, dass in jedem Buchstaben ein von der Ausnahme betroffener Fahrzeugtyp genannt wird. Diese Erwartungshaltung wird bei der Lektüre der ersten Buchstaben etabliert und liegt dem Verstehen der nachfolgenden Buchstaben zugrunde. Deshalb ist es verwirrend, wenn in Buchstabe n nochmals von Arbeitskarren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h die Rede ist, nachdem diese bereits in Buchstabe m genannt worden sind. Zudem ist die Formulierung irreführend, weil in Buchstabe m zwar Ausnahmefahrzeuge ausgeschlossen werden, in Buchstabe n aber eine Teilmenge dieser Fahrzeuge wieder in den Geltungsbereich aufgenommen wird. Es wäre deshalb sinnvoll, die Buchstaben wie folgt zusammenzuführen:

1 Weder Fahrzeugausweise noch Kontrollschilder benötigen:

m. Arbeitskarren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h, die:

1. keine Ausnahmefahrzeuge sind;

2. nur aufgrund von Gummiraupen-Laufwerken Ausnahmefahrzeuge sind.

[50]

In dieser Formulierung stehen alle Arbeitskarren und alle aufeinander bezogenen Ausnahmen im selben Buchstaben, womit das Prinzip «Zusammengehöriges zusammen» eingehalten wird. Gleichzeitig wird durch die Verwendung einer untergeordneten Gliederungseinheit (Ziffern) verdeutlicht, dass in dieser Bestimmung zwei Unterkategorien von Arbeitskarren unterschieden werden. Dadurch wird die Hierarchie der konzeptuellen Struktur des Regelungsgegenstands in der Textstruktur abgebildet. Diesem Thema widmen sich auch die folgenden beiden Abschnitte.

4.2. Hierachie

[51]

Bestimmungen sind häufig hierarchisch strukturiert. Dies betrifft sowohl die Regelungsgegenstände (vgl. dazu die konzeptuelle Struktur in Ziff. 3.2) wie auch die Regelung selbst. Beispiele für hierarchische Strukturen innerhalb von Regelungen sind:

  • Hierarchie von Normen untereinander (Vorbehalte, lex specialis etc.)
  • Normalfall und Spezialfall11
  • Regel und Ausnahme
  • Kumulative Aufzählungen, die alternative Aufzählungen in sich aufnehmen, oder umgekehrt
[52]

Werden diese inhaltlichen Hierarchien durch die Gliederungsebenen korrekt abgebildet, können sie von den Leserinnen und Lesern einfacher erfasst werden. Das folgende Beispiel aus der Verordnung vom 13. Dezember über das automatisierte Fahren (VAF) soll dies veranschaulichen:

3 Der Fahrmodusspeicher muss folgende Ereignisse aufzeichnen:

a. den Beginn und das Ende eines Notfallmanövers;

[…]

f. die Durchführung eines Manövers zur Risikominimierung durch das Automatisierungssystem;

c. sicherheitsrelevante technische Störungen des Fahrzeugs;

d. den Beginn eines Fahrstreifenwechselvorgangs oder einer geplanten Überquerung der Fahrstreifenmarkierung, sofern dieser:

1. innerhalb von 30 Sekunden vor einem Manöver zur Risikominimierung […] eintrat, oder

2. innerhalb von fünf Sekunden vor einer Systemübersteuerung durch die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer eintrat.

[53]

In diesem Beispiel zeigt sich die Hierarchie in Form zweier ineinender verschachtelter Aufzählungen. Bei der ersten Ebene (Buchstaben) handelt es sich, wie aus dem Einleitungssatz ersichtlich wird, um eine kumulative Aufzählung. Der Fahrmodusspeicher muss alle in den Buchstaben aufgelisteten Ereignisse aufzeichnen. Die in Buchstaben d genannten Ereignisse müssen jedoch nur aufgezeichnet werden, wenn mindestens eine von zwei Bedingungen erfüllt sind. Die Bedingungen bilden also eine untergeordnete alternative Aufzählung. Diese Hierarchisierung ist formal durch eine zweite Gliederungsebene (Ziffern) abgebildet und bringt die Struktur der Norm somit bereits auf visueller Ebene zum Ausdruck.

[54]

In gewissen Fällen wird erst durch eine Aufzählung klar, in welchem Verhältnis (kumulativ oder alternativ) die angeführten Bedingungen stehen. Dies lässt sich am folgenden schematischen Beispiel zeigen, wo die Tatbestandsmerkmale durch die Buchstaben X, Y und Z repräsentiert werden:

[55]

Rechtsfolge, wenn X und Y oder Z.

[56]

Rein formal ist dieser Satz mehrdeutig, da nicht klar ist, welche der beiden Verknüpfungen («und» oder «oder») die übergeordnete Relation darstellt. Dies wirkt sich aber massgeblich auf die Frage aus, wann ein Tatbestand erfüllt ist:

Übergeordnete Verknüpfung: und Übergeordnete Verknüpfung: oder
Rechtsfolge, wenn:
a. X; und
b. Y oder Z.
Rechtsfolge, wenn:
a. X und Y; oder
b. Z.
Tatbestand ist erfüllt wenn X und Y beziehungweise X und Z der Fall ist. Tatbestand ist bereits erfüllt, wenn nur Z der Fall ist, jedoch nicht dann, wenn nur X oder nur Y der Fall ist.
[57]

Diese Beispiele zeigen den Extremfall, dass die inhaltliche Hierarchie überhaupt erst durch die formale Hierarchie erkennbar wird. In vielen Fällen wäre die inhaltliche Hierarchie jedoch auch ohne formale Unterstützung erkennbar, jedoch nur durch einen kognitiven Mehraufwand. Dieser kann reduziert werden, wenn das Ikonizitätsprinzip eingehalten wird.

4.3. Gleichrangigkeit

[58]

Dem hierarchischen Verhältnis zweier Informationen steht das gleichrangige Verhältnis gegenüber. Der Umstand, dass zwei Ausdrücke auf der selben Gliederungsebene stehen (z. B. Buchstaben in einer Aufzählung), suggeriert, dass auch inhaltlich ein gleichrangiges Verhältnis besteht. Wird diese formal vorgegebene Erwartungshaltung nicht durch den Inhalt erfüllt, erschwert dies das Verständnis. Dies war etwa im folgenden Beispiel der Fall, das aus einem Entwurf eines Neuerlasses12 stammt:

5 Als oberstes Mitglied des leitenden Organs gilt:

  1. der oder die Vorsitzende der Geschäftsführung, sofern die Geschäfte der Rechtseinheit an eine Geschäftsführung übertragen worden sind;
  2. ansonsten die Präsidentin oder der Präsident des Verwaltungsrates oder der Verwaltung.
[59]

Dieser Absatz folgt dem Muster «Als X gilt A und B», einem typischen Formulierungsmuster von Qualifikationsnormen13. Auch die mit «sofern» eingeleitete Bedingung in Buchstabe a ist in diesem Kontext nicht unüblich. Irritierend ist dagegen das ansonsten in Buchstabe b. Dieses bildet einen Kontrast zu sofern die Geschäfte … übertragen worden sind, hat aber selbst keinen semantischen Gehalt. Daraus erschliesst sich, dass die beiden Fälle – anders als die Aufzählung impliziert – nicht auf derselben Ebene stehen, sondern dass es sich um einen Normalfall (Buchstabe b) und einen Spezialfall (Buchstabe a) handelt. Das Ikonizitätsprinzip ist also gleich in zweierlei Hinsicht verletzt: Erstens impliziert die Aufzählung eine Symmetrie, die hier nicht vorliegt, und zweitens geht der Spezialfall dem Normalfall voraus, was der konstruktiv-operationalen Ikonizität zuwiderläuft (vgl. Ziff. 3.3). Diese Konstellation würde durch die folgende Formulierung besser abgebildet:

5 Als oberstes Mitglied des leitenden Organs gilt die Präsidentin oder der Präsident des Verwaltungsrates oder der Verwaltung. Sind die Geschäfte der Rechtseinheit an eine Geschäftsführung übertragen worden sind, so gilt der oder die Vorsitzende der Geschäftsführung als oberstes Mitglied des leitenden Organs.

[60]

Diese Formulierung entspricht nicht nur dem Ikonizitätsprinzip, sondern löst auch ein weiteres Problem der ursprünglichen Formulierung: Der Buchstabe b wäre alleine (d.h. ohne die Lektüre von Buchstabe a) gar nicht verständlich gewesen.

5. Zusammenfassung

[61]

Der vorliegende Beitrag befasste sich mit dem Ikonizitätsprinzip in der Gesetzesredaktion. Dieses Prinzip besagt, dass die Struktur der Sprache der Struktur des Inhalts folgen soll. Der Ikonizitätsbegriff, der diesem Prinzip zugrunde liegt, ist derjenige der diagrammatischen Ikonizität: So wie Diagramme darauf ausgelegt sind, die Relationen ihres Repräsentats aufzuzeigen, können sprachliche Strukturen, namentlich Satzbau und Textstruktur, inhaltliche Relationen vorwegnehmen und dadurch zur Verständlichkeit von Erlasstexten beitragen.

[62]

Der Aufbau des vorliegenden Beitrags orientierte sich an zwei formalen Gestaltungsmitteln, mit denen auf Satz- und Textebene Ikonizität hergestellt werden kann: Abfolge und Abstand. Der Abfolge-Aspekt bezieht sich zunächst darauf, dass die Reihenfolge der Ausdrücke im Text die zeitliche Folge der geregelten Handlungen und Ereignisse wiedergeben soll (sog. Chronologieprinzip). Die Abfolge spielt aber auch dann eine Rolle, wenn der Regelungsgegenstand keine inhärente Zeitlichkeit aufweist. In diesem Fall äussert sich die Ikonizität darin, dass die Abfolge der Informationen im Text den inhaltlichen Zusammenhängen folgt und keine «Sprünge» zwischen Themen macht, die nicht unmittelbar miteinander zusammenhängen. Die so hergestellte thematische Kontinuität erleichtert das Verknüpfen der Informationen des Texts und somit das Textverstehen.

[63]

Als zweites formales Gestaltungsmittel neben der Abfolge wurde der Abstand diskutiert. Der Abstands-Aspekt der Ikonizität besteht darin, dass die Distanz zwischen zwei Ausdrücken im Text eine inhaltliche Distanz widerspiegelt. In Erlasstexten, die sich durch eine starke Strukturierung auszeichnen, spielt insbesondere eine Rolle, ob zwei Informationen in derselben Gliederungseinheit stehen oder nicht. Das Prinzip «Zusammengehöriges zusammen» dient wie die thematische Kontinuität dazu, das Verknüpfen der im Text enthaltenen Informationen zu vereinfachen. Da zwischen den verschiedenen Gliederungseinheiten zudem ein hierarchisches Verhältnis besteht, können auch inhaltliche Hierarchien durch die entsprechende Positionierung der Information im Text bereits formal vorweggenommen werden.

[64]

Sowohl die thematische Kontinuität wie das Vorwegnehmen inhaltlicher Strukturen tragen dem Umstand Rechnung, dass Textverstehen ein erwartungsgeleiteter Prozess ist – das bereits Gelesene formt die Erwartungen an das zu Lesende. Wird diese Erwartung erfüllt, können neue Informationen rasch und ohne grossen kognitiven Aufwand in das mentale Modell des Textinhalts integriert werden. Werden die Erwartungen nicht erfüllt, so muss der Kontext vergrössert werden, in dessen Rahmen die neue Information interpretiert wird. Dies geht mit einem zusätzlichen kognitiven Aufwand einher, da mehr Informationen gleichzeitig im Kurzzeitgedächtnis präsent gehalten werden müssen. Schlimmstenfalls kann selbst mit einem maximalen Kontext kein Zusammenhang hergestellt werden, was zu einer Reevaluation des bereits Gelesenen und dem damit verbundenen Zeitverlust führt.

[65]

Die Einhaltung des Ikonizitätsprinzips trägt also dazu bei, einen kohärenten Text zu verfassen, dessen Informationen mit geringem kognitiven Aufwand und ohne unnötigen Zeitverlust verknüpft werden können. Diese Verknüpfbarkeit ist ein zentraler Aspekt der Verständlichkeit eines Textes.


Dr. Lucas Stutz, Gesetzesredaktor/Übersetzer, Bundeskanzlei Zentrale Sprachdienste, Sektion Deutsch.

Literaturverzeichnis

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  • Blasi, Damian E. Wichmann, Sørren Hammarström, Harald Stadler, Peter F. Christiansen, Morten H. (2016): Sound-Meaning Association Biases Evidences across Thousands of Languages, in: Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America 113(39), S. 10818–10823.
  • Bubenhofer, Noah (2020): Visuelle Linguistik. Zur Genese, Funktion und Kategorisierung von Diagrammen in der Sprachwissenschaft, Berlin/Boston.
  • Bundesamt für Justiz (2025): Gesetzgebungsleitfaden. Leitfaden für die Ausarbeitung von Erlassen des Bundes, 5., vollständig überarbeitete und ergänzte Auflage 2025, Bern.
  • Bussmann, Hadumod (2008): Lexikon der Sprachwissenschaft, 4., durchgesehene und bibliographisch ergänzte Auflage, Stuttgart.
  • Fischer, Olga C. M. / Nänny, Max (1999): Introduction: Iconicity as a creative force in language use, in: Nänny, Max / Fischer, Olga C.M. (Hrsg.), Form Miming Meaning, Amsterdam, S. 15–36.
  • Höfler, Stefan (2024): Normenredaktion. Studien zur Textlinguistik der Rechtssetzung, Zürich/St.Gallen.
  • Johnson-Laird, Philip N. (1983): Mental Models: Towards a Cognitive Science of Language, Inference, and Consciousness, Cambridge MA.
  • Lötscher, Andreas (1995): Der Stellenwert der Verständlichkeit in einer Hierarchie der kommunikativen Werte von Gesetzen, in: Bulletin suisse de linguistique appliquée 62, S. 109–127.
  • Schnotz, Wolfang (1994): Aufbau von Wissensstrukturen. Untersuchungen zur Kohärenzbildung bei Wissenserwerb mit Texten, Weinheim.
  • Schwarz, Monika (2008): Einführung in die Kognitive Linguistik. 3., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Tübingen/Basel.
  • Strömberg, Tore (1988): Rättordningens byggstenar. Om normtyperna och sedvanerätt, Lund.
  • Sweller, John (1988): Cognitive load during problem solving: Effects on learning, in: Cognitive Science 12(2), S. 257–285.
  • Taigel, Sonja (2021): Ikonizität, Heidelberg.
  • Ungerer, Friedrich (2002): Arbitrarität, Ikonizität und Motivation, in: Cruse, D. Alan / Hundsnurscher, Franz / Job, Michael / Lutzeier, Peter Wolf (Hrsg.), Lexikologie (1. Halbband). Ein internationales Handbuch zur Natur und Struktur von Wörtern und Wortschätzen, Berlin, S. 371–391.


  1. 1 SR 961.011.
  2. 2 Fraglich war, ob sich die Angabe «gesamthaft über alle Vereinfachungen» nur auf Bst. a oder auch auf Bst. b bezieht. Der vorliegende Formulierungsvorschlag geht davon aus, dass sich die Angabe auf beide Buchstaben bezieht. Dementsprechend wurde sie in Bst. b wiederholt.
  3. 3 Neuere Forschung hinterfragt allerdings dieses Paradigma, vgl. z.B. Blasi et al. 2016.
  4. 4 «Ausdruck» bezieht sich hier nicht bloss auf einzelne Wörter, sondern auf jede beliebige Grösse der Sprachstruktur: Wortgruppen, Satzteile, Sätze, Artikel etc.
  5. 5 Der Begriff des mentalen Modells ist nicht unumstritten (vgl. Ballstedt 2019, 150f.). Er bringt jedoch sehr gut zum Ausdruck, in welchem Verhältnis die mentale Repräsentation des Textes zum eigentlichen Text steht, weshalb er in diesem Beitrag verwendet wird.
  6. 6 SR 142.204.
  7. 7 SR 251.1.
  8. 8 SR 832.112.4.
  9. 9 Der neue Titel gemäss Totalrevision lautet «Verordnung über die Beiträge der Kantone und des Bundes zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung».
  10. 10 SR 741.51.
  11. 11 Dieses Verhältnis ist deshalb hierarchisch, weil der Spezialfall überhaupt nur in Bezug auf einen Normalfall speziell sein kann.
  12. 12 Dieser war zum Zeitpunkt, in dem dieser Beitrag eingereicht wurde, noch nicht publiziert.
  13. 13 Damit gemeint sind die Normen, die einer Person oder Sache juristisch relevante Eigenschaften zuschreiben, wie eben hier die Rolle des obersten Mitglieds des leitenden Organs (vgl. Strömberg 1988, 13/42–48).
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