Die parlamentarische Oberaufsicht im neuen Parlamentsgesetz
Im Rahmen der Neuschaffung des Parlamentsgesetzes (ParlG) kommt den Aufsichtsorganen bei der Umsetzung der Wirksamkeitsprüfung nach Artikel 170 BV eine zentrale Rolle zu. Im Weiteren wurde das Informationsrecht präzisiert und ausgebaut. Welche Bedeutung hat diese neue Regelung für die Oberaufsicht und wie wirkt sie sich auf ihre Praxis aus?
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