Einschränkung oder Ausbau der individuellen Verfahrensrechte der Ratsmitglieder im neuen Parlamentsrecht?
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat sich bei der Totalrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes zum Ziel gesetzt, die Rechte der einzelnen Ratsmitglieder zu wahren, ohne die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu beeinträchtigen. Ist diese Zielsetzung mit der Schaffung des neuen Parlamentsrechts erreicht worden?
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