Recht zeitig oder rechtzeitig?
Vom Umgang der Rechtsetzung mit der Zeit
Damit ein Erlass wirksam werden kann, muss er «ausdrücklich » in Kraft gesetzt werden. Die Mechanik des Inkraftsetzens ist allerdings normativ kaum erfasst und von der Lehre wenig erschlossen. In der Schweiz haben sich differenziernde Standards und Praktiken etabliert. Diese Usanzen halten bei einer näheren Betrachtung nicht allen rechtstaatlichen Anforderungen stand. Zu den kritischen Punkten gehören die Entscheidung über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung und über die Verteilung und Begründung der Zuständigkeit, aber auch die Frage, ob der Erlassgeber besonderen Informationsobliegenheiten zu unterwerfen wäre.
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