Aktuelle Entwicklungen im Polizeirecht des Bundes
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Contributi scientifici
Der Bund verfügt bis jetzt über kein umfassendes formelles Polizeigesetz. Er ist aber gestützt auf verschiedene Gesetze und Verordnungen sicherheitspolizeilich tätig. Zur Zeit werden in diesem Bereich in drei Bundesdepartementen mehrere neue Erlasse ausgearbeitet. Stellt man diese Erlasse nebeneinander, zeigt sich die ganze Bandbreite polizeilichen Handelns des Bundes. Der Beitrag stellt die Erlasse einzeln vor und zeigt auf, welche spezifischen rechtlichen Fragen sich dabei stellen.