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Die prospektive Evaluation und ihre Verfahren zur Prüfung von Erlassen

  • Citazione: Werner Bussmann, Die prospektive Evaluation und ihre Verfahren zur Prüfung von Erlassen, LeGes 20 (2009) 2
  • Die prospektive Evaluation, auch Ex-ante-Evaluation oder – im Falle von Erlassen – prospektive Gesetzesfolgenabschätzung genannt, beinhaltet die möglichst realitätsnahe Abschätzung der Wirkungen von Massnahmen (z.B. Erlasse, Programmvereinbarungen, nicht rechtsförmige Massnahmen wie Informationskampagnen u.a.m.). Die Entscheidungsträger – Amts- und Departementsvorsteher, Bundesrat, Parlament, gegebenenfalls auch das Volk in einer allfälligen Referendumsabstimmung – sollen damit möglichst gehaltvolle Informationen über die Auswirkungen eines Erlasses zur Verfügung haben. Auf Bundes- und z.T. auch auf Kantonsebene bestehen zurzeit verschiedene spezifische Verfahren der prospektiven Evaluation oder sind in Diskussion: Regulierungsfolgenabschätzung, Nachhaltigkeitsbeurteilung, Energiefolgenschätzung, Gesundheitsfolgenabschätzung u.a.m. Gestützt auf eine Veranstaltung des Netzwerks Evaluation in der Bundesverwaltung werden die aktuellen Verfahren auf Bundesebene skizziert und kritische Punkte beleuchtet.


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