Die Grundzüge des neuen Parlamentsrechts
sieben Thesen zur Einführung
Mit der Schlussabstimmung über das «Bundesgesetz über die Bundesversammlung» (Parlamentsgesetz, ParlG) der Eidgenössischen Räte vom 13. Dezember 2002 wurde das Parlamentsrecht neu geregelt. Anstelle des bisherigen Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) regelt neu das ParlG die Aufgaben der Bundesversammlung und die Kompetenzverteilung zwischen Bundesversammlung und Bundesrat.
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