Technische Normen und Good-Practices im Haftpflichtrecht
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Das Haftpflichtrecht wird heute durch die Normensituation massgeblich beeinflusst. Während Normen vor 20 Jahren noch als technische Empfehlungen galten, gewinnen sie heute durch Festschreibung in internationalen und nationalstaatlichen Rechtsvorschriften immer verbindlicheren Charakter. Die «harmonisierte Norm» in den europäischen Sicherheitsvorschriften und in Schweizer Gesetzen und Verordnungen definiert heute in vielen Fällen einen zwingenden technischen Mindeststandard. Dieser Mindeststandard darf zwar durch bessere technische Lösungen ersetzt werden, die tatsächliche Verbesserung gegenüber der Norm muss dann allerdings in Streit- und Zweifelsfällen bewiesen werden.