Aspekte der präventiven Rechtskontrolle im Kanton St. Gallen
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Es gehört zum Prinzip der Bundestreue, dass der Kanton bei seiner Rechtsetzungstätigkeit das übergeordnete Bundesrecht beachtet und sicherstellt, dass keine Normwidersprüche entstehen. Die Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung ist massgebende Grundlage des rechtsstaatlichen Handelns und der Rechtssicherheit. Auch die kantonale Rechtsordnung muss diesem Anspruch genügen: Verordnungs- und Gesetzesrecht müssen verfassungskonform, Verordnungsrecht muss gesetzeskonform sein. Widerspruchsfreiheit des kantonalen Rechts verlangt Beachtung der Normenhierarchie und setzt geeignete Verfahren und Instrumente der präventiven Rechtskontrolle voraus. [keine Übersetzung der Zusammenfassung auf Französisch]