Paritätisch erarbeitet durch Bund und Kantone

das Sprachengesetz

Christoph Reichenau
Christoph Reichenau
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Contributi scientifici

Für die Erarbeitung des Sprachengesetzes wurde eine «Paritätische Arbeitsgruppe Sprachengesetz Bund und Kantone» (PAS) eingesetzt. Sie hatte den Auftrag, einen Gesetzesvorentwurf auszuarbeiten. Die unterschiedlichen Voraussetzungen und die unterschiedliche Einschätzung der Lage führten zu einem aufwändigen Prozedere und einem ernüchternden Ergebnis. Eine Beobachtung aus der Praxis.


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