Paritätisch erarbeitet durch Bund und Kantone
das Sprachengesetz
Für die Erarbeitung des Sprachengesetzes wurde eine «Paritätische Arbeitsgruppe Sprachengesetz Bund und Kantone» (PAS) eingesetzt. Sie hatte den Auftrag, einen Gesetzesvorentwurf auszuarbeiten. Die unterschiedlichen Voraussetzungen und die unterschiedliche Einschätzung der Lage führten zu einem aufwändigen Prozedere und einem ernüchternden Ergebnis. Eine Beobachtung aus der Praxis.
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