L’amélioration de la qualité de la législation européenne
Le rôle des juristes-réviseurs de la Commission
Contributi scientifici
Das EU-Recht ist häufig Gegenstand der Kritik. Den EU-Rechtserlassen wird insbesondere vorgeworfen, sie seien zu umfangreich, zu komplex und wenig verständlich. Diesen Mängeln wollten die drei Hauptorgane der EU-Rechtsetzung – Parlament, Rat und Kommission – abhelfen, indem sie in den letzten Jahren interinstitutionelle Vereinbarungen über die redaktionelle Qualität der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und über «Bessere Rechtsetzung» verabschiedeten. Die Umsetzung dieser Beschlüsse hat sich jedoch verzögert, nicht zuletzt infolge der Erweiterung der EU um 12 neue Mitgliedstaaten und der damit verbundenen Zunahme der EU-Amtssprachen (heute 23). Der Beitrag beschreibt die Geschichte der Bemühungen zur Vereinfachung und Verbesserung des «Acquis communautaire», stellt die Rolle der verschiedenen Akteure im EU-Rechtsetzungsverfahren dar, wobei die Rolle des Juristischen Dienstes der Kommission und der ihm angehörenden «Juristes-réviseurs» besonders gewürdigt wird, und diskutiert neuere Vorschläge und Massnahmen für eine verbesserte EU-Rechtsetzung.