Les enseignements d’une procédure formalisée de consultation : le cas fribourgeois
Contributi scientifici
Im Freiburger «Reglement über die Ausarbeitung der Erlasse (AER)» ist ein ganzes Kapitel dem Vernehmlassungsverfahren gewidmet. Dieses Reglement – unterschieden wird darin zwischen einem externen und einem internen Vernehmlassungsverfahren – bestimmt, in welchen Fällen ein solches Verfahren durchzuführen ist, und es legt den Kreis der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten fest. Ferner präzisiert das AER, wie die Vernehmlassungsunterlagen beschaffen sein müssen (Inhalt, Form, Sprache der Unterlagen), und es legt fest, wann die Unterlagen zuhanden der Öffentlichkeit publiziert werden müssen. Festgelegt wird im AER ausserdem, in welcher Form und innert welcher Fristen die Stellungnahmen eingehen müssen und wie diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind. Geregelt wird ferner die Auswertung der Ergebnisse. Die Anwendung des AER stellt die Freiburger Behörden nicht vor besondere Schwierigkeiten. Diesem positiven Fazit zum Trotz gilt es festzuhalten, dass die heutige Praxis einige problematische Punkte aufzeigt, so beispielsweise, wenn es um die Einhaltung der Fristen geht.