Das Vernehmlassungsverfahren in den Deutschschweizer Kantonen

Kurt Nuspliger
Kurt Nuspliger
Stephan C. Brunner
Stephan C. Brunner
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Contributi scientifici

Auf Bundesebene wurde eine Reform des Vernehmlassungsverfahrens in den 1990er-Jahren diskutiert. Zur selben Zeit haben die Kantone das Verfahren gesetzlich geregelt. Der Kanton Bern gehört zu den Kantonen, in denen das Vernehmlassungsverfahren besonders stark reglementiert ist. Der Schwerpunkt der Bestimmungen liegt hier auf der Transparenz und auf der Einbindung der Öffentlichkeit. Andere Kantone in der Deutschschweiz richten sich mit ihren Bestimmungen hingegen eher an Organisationen, die das Referendum ergreifen könnten. Dass es keine perfekte Lösung gibt, ist nicht erstaunlich, hat doch ein Vernehmlassungsverfahren unterschiedliche und zum Teil auch widersprüchliche Funktionen. Es gilt deshalb, bei der Fokussierung, der Flexibilität und der Transparenz des Verfahrens auf ein ausgewogenes Verhältnis zu achten.


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