Modernisation des systèmes relatifs à la publication du droit fédéral et primauté de la version électronique, juridiquement contraignante

  • Autore: Michel Moret
  • Categoria di articoli: Resoconti dell'attività
  • Citazione: Michel Moret, Modernisation des systèmes relatifs à la publication du droit fédéral et primauté de la version électronique, juridiquement contraignante, in: LeGes 24 (2013) 1
Die zurzeit geltende rechtliche Grundlage zu den amtlichen Publikationen ist seit 1. Januar 2005 in Kraft. Die Informatiksysteme, die vom Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen (KAV) benutzt werden, stammen aus dem Jahr 1998 und wurden seither praktisch nie angepasst. Die Bundeskanzlei (BK) hat 2011 eine Strategie und einen Projektplan erarbeitet, um wenn möglich schon auf den 1. Januar 2016 im Rahmen von mittelgrossen Projekten den Primatwechsel zur elektronischen Veröffentlichung zu realisieren. Das Vorhaben beruht auf drei strategischen Achsen: einer gesetzgeberischen (Projekt PrimVElec, bestehend aus einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen, die den Primatwechsel rechtlich ermöglicht); einer informatiktechnischen (bestehend aus verschiedenen Projekten zur Modernisierung des Systems); einer organisatorischen (bestehend aus Anpassungen der organisatorischen Strukturen und Abläufe). Was die gesetzlichen Änderungen betrifft, so hat der Bundesrat am 21. November 2012 die Vernehmlassung zum Publikationsgesetz mit Frist bis 8. März 2013 eröffnet. Im Informatikbereich sind drei Projekte am Laufen, deren Abschluss für Ende Frühling 2013 vorgesehen ist: 1. Die Neugestaltung der Webseiten zum Bundesrecht: Neu sollen alle Erlassversionen der Systematischen Sammlung, also nicht mehr nur die aktuell gültige Version, sowie sämtliche Änderungen seit Inkrafttreten des Grunderlasses integral elektronisch abrufbar sein; ausserdem wird es eine neue Suchmaschine geben. 2. Die Definition von Standards, vor allem auf XML-Ebene und bei der Zuordnung von Rechtstexten. 3. Die Festlegung der Zusammenarbeit und von Partnerschaften mit anderen Stellen innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung.
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