LeGes

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L’importance insoupçonnée du droit comparé pour la législation cantonale

  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Zitiervorschlag: Nicolas Schmitt, L’importance insoupçonnée du droit comparé pour la législation cantonale, LeGes 14 (2003) 3
  • Zusammenfassung Das kantonale Recht bietet für rechtsvergleichende Untersuchungen ein weites Anwendungsfeld. Mit ihrer grossen Verschiedenartigkeit sind die Gesetzgebungen der Kantone so etwas wie Versuchslabors der Rechtsetzung. Dank einem Vergleich der bestehenden Regelungen kann man sich Erfahrungen, die anderswo gemacht wurden, zunutze machen und zu wirksamen und innovativen Problemlösungen gelangen. Der Autor stellt die kantonalen Rechtsquellen vor und illustriert anhand gelegentlich kurioser Beispiele deren Vielfalt. Dann zeigt er den praktischen Nutzen der Rechtsvergleichung für kantonale Behörden, die mit Rechtsetzungsprojekten befasst sind. Der Autor ist zwar nicht der naiven Meinung, die Rechtsvergleichung könne die föderalistische Vielfalt spürbar verstärken und jedem Kanton zu Lösungen verhelfen, die seinen Besonderheiten optimal gerecht werden. Dennoch zeigt er, dass es sich lohnt, wenn Kantone sich von Erfahrungen anderer Kantone inspirieren lassen. Der interkantonale Rechtsvergleich macht auch auf gewisse Tendenzen aufmerksam, die sich in der schweizerischen Rechtsetzungslandschaft abzeichnen. Er ermöglicht es schliesslich zu erkennen, in welchen Bereichen sich eine konzeptionelle Harmonisierung aufdrängt.


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