Der verfassungswidrige Bundesbeschluss
Nachlese zum Parlamentsgesetz
Beitragsarten:
Werkstattberichte
Artikel 29 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung (ParlG) ist insofern missverständlich, als er auch so interpretiert werden könnte, dass die Bundesversammlung Beschlüsse fassen kann, die gegen die Verfassung verstossen. Aber nicht nur dieser Absatz lässt Fragen offen. Der Autor ist der Meinung, dass der Versuch der Bundesversammlung, eine Anleitung für die Handhabung der entsprechenden Vorschriften der Bundesverfassung zu geben, missglückt sei.