Della presunta inutilità della nuova legge federale sulle lingue nazionali
Kritik
Am 28. April 2004 hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament den Entwurf zum Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften nicht vorzulegen. Dieser Entscheid lässt sich aus mindestens drei Gründen kritisieren. Erstens wird unterschätzt, wie zentral die Mehrsprachigkeit für das schweizerische Staatsverständnis ist. Zweitens stützt sich der Entscheid auf eine zu enge Auslegung von Artikel 70 Absatz 3 BV, der festlegt, dass der Bund die Verständigung und den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachgemeinschaften durch eine aktive und wirkungsvolle Sprachenpolitik fördern soll. Drittens ist zu befürchten, dass der Entscheid des Bundesrates - der im Übrigen gegen Artikel 164 Absatz 1 BV verstösst - die vollständige Umsetzung des Sprachenartikels gefährdet, und zwar gerade in seinen innovativsten Teilen. Es bleibt zu wünschen, dass der Entscheid des Bundesrates, der insbesondere auf finanzielle Erwägungen zurückzuführen ist, bald korrigiert wird. Dazu könnten auch verschiedene parlamentarische Vorstösse beitragen, die zur Zeit hängig sind.