Die Rolle von Querschnittsämtern – das Beispiel der Direktion für Völkerrecht
Wissenschaftliche Beiträge
Aufgabe der von Direktion für Völkerrecht (DV), deren Leitung dem Autor obliegt, ist es, dass Völkerrecht und Landesrecht zu einer einheitlichen und möglichst widerspruchsfreien Rechtsordnung zusammenwachsen. Der von der Schweiz praktizierte gemässigten Monismus und der verfassungsrechtliche Vorrang des Völkerrechts vor dem Landesrecht lassen gelegentlich vergessen, dass sich Völkerrecht und Landesrecht in einem Verhältnis stetiger Wechselwirkung befinden: Die schweizerische Rechtsordnung kann in Vertragsverhandlungen den Inhalt von Staatsverträgen beeinflussen und der Staatsvertrag beeinflusst, durch sein Inkrafttreten für die Schweiz, die schweizerische Gesetzgebung. Ziel der Direktion für Völkerrecht muss es sein, die völkerrechtliche und die landesrechtliche Ebene materiell zur Übereinstimmung zu bringen. Dafür – wie auch für den Fall, dass Völkerrecht und Landesrecht trotz allen Bemühungen in Konflikt zueinander geraten – stehen der Direktion für Völkerrecht verschiedene Instrumente und Verfahren zur Verfügung. [keine Übersetzung der Zusammenfassung auf Französisch]