Die mehrsprachige Gesetzesredaktion im Kanton Graubünden
Graubünden ist der einzige Kanton der Schweiz mit drei Amtssprachen: Deutsch, Romanisch und Italienisch. Eine mehrsprachige Gesetzesredaktion findet im Rechtsetzungsverfahren jedoch bis heute nicht statt. Die Erlasstexte werden ausgehend von der definitiven deutschen Fassung ins Romanische und Italienische übersetzt. Nach der Abstimmung vom 10. Juni 2001 über die Änderung von Art. 23 GRP wird sich das nun ändern.
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