Gesetzesformulierung oder Gesetzesabsegnung durch das Parlament?
Von Kritikern und Kritikerinnen wird gefordert, dass sich das Parlament nur noch auf die gesetzgeberischen Grundsatzfragen beschränken und Detailänderungen den parlamentarischen Kommission überlassen soll. Welches wären die Folgen, wenn sich das Parlament auf die Kontrolle, der von der Regierung und Verwaltung geleisteten Vorarbeiten beschränken würde?
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire