Die präventive Rechtskontrolle in Österrreich
Contributions scientifiques
In Österreich üben mehrere Staatsorgane Funktionen der präventiven Rechtskontrolle aus. Sowohl die 1920 eingeführte Verfassungsgerichtsbarkeit als auch die verschiedenen formellen Verfahren spielen in diesem Bereich eine eher marginale Rolle. So stehen etwa dem Bundesrat, der zweiten Kammer, deren Mitglieder vom Landtag des jeweiligen Landes gewählt werden, Einspruchmöglichkeiten gegenüber Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates zur Verfügung, die in der Praxis aber nur geringe Wirkungen zeitigen. Eine ähnlich stumpfe Waffe ist die präventive Kontrolle der Landesgesetze durch die Bundesregierung. Und der Bundespräsident hat das ihm zustehende Recht, die Beurkundung von Bundesgesetzen verweigern zu können, erst 2008 erstmals ausgeübt. Wesentlich effektiver und in der Praxis schlagkräftiger sind verschiedene informelle Begutachtungsverfahren, für die vor allem der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes verantwortlich zeichnet. [keine Übersetzung der Zusammenfassung auf Französisch]