LeGes 35 (2024) 2

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Comptes rendus de colloque DOI: 10.38023/511bc60b-12fe-4591-bd8b-d1a26a0ec98f

10. Interkantonale LexWork-Tagung 2024 in Solothurn

  • Proposition de citation: Roland Gerne, 10. Interkantonale LexWork-Tagung 2024 in Solothurn, LeGes 35 (2024) 2
  • Les représentantes et représentants des désormais 18 cantons utilisant LexWork se sont retrouvés fin août 2024 à la Chancellerie d’État du canton de Soleure pour leur 10e rencontre annuelle. Le canton de Soleure fait partie des pionniers de LexWork puisqu’il a introduit ce système en 2009 et qu’il a grandement contribué à la numérisation des processus législatifs. Les participantes et participants, au nombre desquels figuraient aussi les représentants du fournisseur de l’application LexWork, ont discuté de leur collaboration au développement de celle-ci et de leurs expériences.


    [1]

    Bereits zum 10. Mal trafen sich die nunmehr 18 LexWork-Kantone, zu ihrer Jahrestagung, diesmal in Solothurn (zu früheren Tagungen: vgl. die Tagungsberichte in: LeGes 30 [2019] 2; 31 [2020] 3; 34 [2023] 1; 35 [2024] 1) mit ihrem privaten Kooperationspartner, der Sitrox AG, um die Weiterentwicklung der elektronischen Publikationsplattform ihrer Gesetzessammlungen zu diskutieren. Als neuestes Mitglied in der Runde der LexWork-Kantone konnte der Vertreter des Kantons Schaffhausen begrüsst werden, der in den nächsten Wochen mit seiner Gesetzessammlung «im neuen Kleid» live gehen wird.

    [2]

    Die Themen der Tagung kreisten um die Grundsätze der Informationssicherheit: Verfügbarkeit, Integrität und Nachvollziehbarkeit.

    [3]

    Die Aktualität von Cyberkriminalität und die Möglichkeit von Strommangellagen zeigen die zentrale Bedeutung der Informationssicherheit besonders auch für die elektronischen Gesetzessammlungen. Rechtssicherheit kann nur gewährleistet werden, wenn die geltenden Normtexte für die Rechtssuchenden sowie die Verwaltungen und Gerichte in der Rechtsanwendung und Rechtssetzung verfügbar sind, sobald sie benötigt werden, und wenn sichergestellt ist, dass die Texte nicht unberechtigt oder unbeabsichtigt verändert werden. In der vernetzten elektronischen Welt erfordert die Garantie der Verfügbarkeit und Integrität der Rechtsinformationen zusätzliche Massnahmen. Die amtlichen Gesetzesbücher sind nicht mehr bei Kerzenlicht lesbar.

    [4]

    Die Vertreter der Sitrox AG informierten die Tagungsteilnehmenden über die getroffenen Massnahmen und die weiteren Möglichkeiten zur Informationssicherheit. Dazu gehört, dass die betriebenen Rechenzentren den höchsten Sicherheitsstandards genügen, dass Daten-Backups in jeweils anderen Rechenzentren stattfinden, dass eine redundante Internetverbindung vorhanden ist und dass das System sowie die Datenhaltung in der Schweiz von einer 7x24 Stunden Betriebsorganisation überwacht wird. Die Teilnehmenden erfuhren ausserdem, dass sie das nie ganz ausschliessbare Restrisiko mit dem Einsatz von bestehenden Zusatzmodulen (Offline-Archiv-Exporte; Anschluss an das militärisch geschützte Rechenzentrum der Nationalen Alarm Zentrale [NAZ]; erweiterte Redundanz für das Redaktionssystem) weiter reduzieren können, falls dies ihrer eigenen Risikobeurteilung entspricht. Die individuelle Risikobeurteilung der Kantone wird auch bei der Frage entscheidend sein, ob sie einzelne systemkritische Benutzerrollen mit dem Erfordernis einer 2-Faktor-Authentisierung versehen wollen.

    [5]

    Die Verfügbarkeit der Rechtsinformationen beschäftigte die Tagungsteilnehmenden auch unter dem Stichwort der «Barrierefreiheit». Die vier herausfordernden Prinzipien wie Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit beziehen sich auf die grundsätzliche Benutzerfreundlichkeit der Webangebote auch für Menschen mit Behinderungen: Diese sollen die Systeme und Informationen möglichst ohne fremde Hilfe bedienen und nutzen können. Zugänglichkeitsstudien, die in den Kantonen Freiburg und Bern durchgeführt wurden, haben einige Aspekte im Frontend, d.h. im Publikationsmodul von LexWork, schlecht benotet bzw. kritisch bewertet. Angesichts der gemeinsamen Verpflichtung der Kantone aus dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes waren sich die Tagungsteilnehmenden über den grundsätzlichen Handlungsbedarf rasch einig. Da noch einige Fragen bezüglich der konkreten Zielsetzung (Zertifizierung: Ja/Nein?), der technischen Umsetzungsmöglichkeiten und der Kostentragung bestanden, erhielt eine Projektgruppe den «Auftrag», zusammen mit der Sitrox AG zuhanden der LexWork-Kantone einen Vorschlag mit weiteren technischen Verbesserungsmöglichkeiten und zur gerechten Kostenteilung unter den Kantonen auszuarbeiten. Bei den PDF-Dokumenten können die Kantone bereits jetzt mit dem Einsatz eines bestehenden Zusatzmoduls selbst für die Verbesserung der Barrierefreiheit sorgen.

    [6]

    Das Redaktionssystem LexWork wird in den Kantonen von mehreren Hundert Personen bedient. Aufgrund der üblichen Personalfluktuation kommen immer wieder Neue dazu, die in der Anwendung von LexWork ausgebildet werden müssen. Für die Tagungsteilnehmenden war es deshalb erfreulich zu erfahren, dass die Bedienungsanleitung und weitere Hilfestellungen in Form von Erklärvideos immer aktualisiert an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer angepasst werden. Auch die Erstellung einer französischen Fassung der Bedienungsanleitung sowie der Lernvideos wurde in Aussicht gestellt.

    [7]

    Zum wiederholten Mal gab auch an dieser Tagung die teilweise unbefriedigende Situation bei der Publikation des interkantonalen Rechts zu reden. Die Vertreter der Sitrox AG präsentierten den Teilnehmenden ein überarbeitetes Konzept für die Schaffung des Redaktionssystems IntLex zur Publikation des gesamten interkantonalen Rechts. Das erneuerte Konzept soll der Staatsschreiberkonferenz im Frühjahr 2025 präsentiert werden und sieht gegenüber früheren Konzepten vor, dass sowohl die LexWork- als auch die Nicht-Lexwork-Kantone Erlassdaten im zentral verwalteten System selbst erfassen können und die beschlossenen und publizierten Vereinbarungstexte dann entweder direkt oder über eine noch zu schaffende technische Schnittstelle in ihren eigenen Gesetzessammlungen («gespiegelt») publiziert erhalten. Mit der Schaffung dieses Systems sollen die teilweise bestehenden Unklarheiten betreffend den Beitritt zu, das Inkrafttreten und die Aufhebung von interkantonalen Vereinbarungen beziehungsweise von rechtssetzenden Erlassen interkantonaler Gremien (z.B. der Erziehungsdirektorenkonferenz EDK) beseitigt und gleichzeitig eine formale Vereinheitlichung des interkantonalen Rechts erzielt werden. Auch diese Bemühungen um Integrität und Nachvollziehbarkeit von Rechtsinformationen dienen letztlich der Rechtssicherheit im interkantonalen Bereich.

    [8]

    Der Vertreter des Kantons Appenzell-Ausserrhoden erklärte sich unter Applaus bereit, quasi als «Vorort» der LexWork-Kantone anfangs September 2025 die nächste Jahrestagung zu organisieren. Dank und Applaus erhielten schliesslich auch die Referenten und die Vertreterinnen des Kantons Solothurn für die gelungene Organisation der Jubiläumstagung und ihren grosszügigen Empfang mit Mittagessen und Apero am Ende der Veranstaltung.


    Lic. iur. Roland Gerne, Fürsprecher, ist Fachverantwortlicher für Rechtssetzung im Rechtsdienst des Regierungsrats des Kantons Aargau und Mitglied der LeGes Redaktion.

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