Die Umschreibung des Inhalts der Bundesgesetze und die Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
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Contributi scientifici
Aus der formalen Definition von Gesetzen als generell-abstrakte Normen im Geschäftsverkehrsgesetz liess sich der Gesetzgebungsauftrag an das Parlament nicht hinreichend bestimmen. Diesem Mangel sollte ein materieller Gesetzesbegriff in der neuen Bundesverfassung Abhilfe schaffen. Aber auch dieser wirft Fragen auf.