La forme des actes du parlement et la notion de loi dans quelques constitutions cantonales récentes

  • Autore: Guido Corti
  • Categoria di articoli: Contributi scientifici
  • Citazione: Guido Corti, La forme des actes du parlement et la notion de loi dans quelques constitutions cantonales récentes, in: LeGes 11 (2000) 3
Zusammenfassung
Die neue Tessiner Verfassung umschreibt, anders als die neueren Kantonsverfassungen und die nachgeführte Bundesverfassung, die Erlassformen Gesetz und Dekret nicht näher und äussert sich nicht zum Gesetzesbegriff. Trotzdem haben die Schöpfer des tessinischen Grundgesetzes die verfassungsrechtliche Tragweite dieser Frage nicht etwa unterschätzt. Sie überliessen es vielmehr dem Gesetzgeber, eine angemessene Regelung zu treffen. Die Tessiner Regierung verfügt über keinerlei autonome Gesetzgebungskompetenz und kann nur im Rahmen des Gesetzes oder vom Parlament übertragener Rechtsetzungsbefugnisse legiferieren. Es wäre kaum denkbar, dass im Kanton Tessin „wichtige“ und „grundlegende“ Bestimmungen im Sinne von Artikel 164 Absatz 1 nBV anders als in Form eines Gesetzes erlassen würden, es sei denn, das Parlament hätte der Regierung im entsprechenden Bereich die Gesetzgebungsbefugnis ausdrücklich übertragen.
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