Les actes de l'Assemblée fédérale et les droits populaires

Andreas Auer
Andreas Auer
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Contributi scientifici

Zusammenfassung Nach einem kurzen Rückblick auf die Entwicklung des Gesetzesreferendums unter der alten Verfassung weist der Beitrag auf einige Widersprüche und Unklarheiten hin, die auch den Bestimmungen der neuen BV anhaften. So konnte die Parlamentsverordnung unter Verweis auf die Delegationsfigur plötzlich einen höheren Stellenwert bekommen, als ihr eigentlich zugedacht war. Das Behördenreferendum ist in der neuen BV nicht befriedigender geregelt als in der alten. Schliesslich verzichtet die neue Verfassung formell auf den Begriff des Rechtssatzes. Dieser wird dadurch unbestimmter und ist nun weiter zu fassen als nach bisherigen Definition im Geschäftsverkehrsgesetz.


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