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La rédaction législative bilingue dans le canton de Berne

  • Zitiervorschlag: Gérard Caussignac, La rédaction législative bilingue dans le canton de Berne, LeGes 12 (2001) 3
  • Im Kanton Bern gibt es drei Arten der zweisprachigen Erarbeitung von Erlassen: – die traditionelle (einsprachige) Redaktion: der Erlassentwurf wird auf Deutsch erarbeitet und dann ins Französische übersetzt; – die Parallelredaktion: je ein oder zwei Redaktorinnen oder Redaktoren pro Amtssprache formulieren jede Bestimmung des Erlassentwurfs gleichzeitig in beiden Sprachen; – die zweisprachige Redaktion: die beiden Redaktorinnen oder Redaktoren teilen sich in die Erarbeitung der Erlassbestimmungen; die von der Kollegin oder vom Kollegen formulierten Bestimmungen werden in die andere Sprache übertragen. Diese Methode wurde bisher nur einmal, nämlich bei der Totalrevision der Kantonsverfassung, praktiziert. Im Vergleich zur traditionellen Methode stellen die Parallelredaktion und die zweisprachige Redaktion einen höheren Grad sprachlicher und semantischer Übereinstimmung der beiden Sprachfassungen sicher; ausserdem ermöglichen sie es der französischsprachigen Minderheit, auf das Konzipieren und Formulieren von Erlassen stärker Einfluss zu nehmen. Leider erlaubt es der Mangel an französischsprachigem Personal in der kantonalen Verwaltung nicht, dass diese beiden Methoden regelmässig angewendet werden. Der Umstand, dass der Kanton Bern seine Gesetzgebung in zwei Sprachen erlässt, stellt zwar - unabhängig von der gewählten Methode - eine zusätzliche Belastung dar, aber der Vergleich der beiden Sprachfassungen führt auch häufig zur Verbesserung der redaktionellen Qualität der Erlassentwürfe.


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