Die Informationsrechte der Ratsmitglieder und der parlamentarischen Kommissionen im neuen Parlamentsgesetz
Beitragsarten:
Wissenschaftliche Beiträge
Die Schweizerische Bundesverfassung verankert die Informationsrechte der parlamentarischen Kommissionen. Im neuen Parlamentsgesetz werden die Auskunfts- und Einsichtsrechte sowie die Untersuchungsbefugnisse der Ratsmitglieder und der Kommissionen differenziert geregelt und das Verfahren zur Durchsetzung der Informationsansprüche gesetzlich normiert.