Die Informationsrechte der Ratsmitglieder und der parlamentarischen Kommissionen im neuen Parlamentsgesetz
Die Schweizerische Bundesverfassung verankert die Informationsrechte der parlamentarischen Kommissionen. Im neuen Parlamentsgesetz werden die Auskunfts- und Einsichtsrechte sowie die Untersuchungsbefugnisse der Ratsmitglieder und der Kommissionen differenziert geregelt und das Verfahren zur Durchsetzung der Informationsansprüche gesetzlich normiert.
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