Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland
Beitragsarten:
Werkstattberichte
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Genehmigung kantonaler Erlasse und die Information über Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland müssen an die geltende Bundesverfassung angepasst werden. Die Vernehmlassung zum Erlassentwurf und dem erläuternden Bericht der Teilrevision ist Ende Januar 2004 durch den Bundesrat eröffnet worden. Welches sind die Unterschiede zur geltenden Regelung? Was soll gleich bleiben?"