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Artikel 170 der Bundesverfassung

Was wurde erreicht, was ist noch zu tun?

  • Zitiervorschlag: Luzius Mader, Artikel 170 der Bundesverfassung, LeGes 16 (2005) 1
  • Artikel 170 ist eine neue Bestimmung, die im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung eingeführt worden ist. In diesem Artikel geht es nicht nur um die Überprüfung der Wirksamkeit von politischen Massnahmen, sondern generell um deren Eruierung und Beurteilung. Dabei stellt sich einerseits die Frage, was die Einführung von Artikel 170 bewirkt hat, aber auch, was allgemein von der Entwicklung von Evaluationen erwartet werden kann?


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