L’évaluation au service du Parlement?
Wissenschaftliche Beiträge
Eine der wichtigeren institutionellen Neuerungen der Bundesverfassung von 1999 besteht darin, dass das Parlament dazu verpflichtet wird, die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Dieser Neuerung liegt eine einfache Überlegung zu Grunde: Die Eidgenössischen Räte als Vertreter des Volkes und der Kantone sollen prüfen, ob die Gesetze, die sie verabschieden, auch die angestrebte Wirkung zeigen. Als Grundsatz ist die Evaluation unbestritten, ihre praktische Umsetzung im Parlament hingegen verläuft nur zögerlich und stösst auf eine ganze Reihe von Problemen. Dies liegt nicht nur an der Neuheit des Instruments und an der Ressourcenknappheit. Bei der Auswahl der zu evaluierenden Bereiche und bei der Bewertung der Ergebnisse treten auch methodologische Schwierigkeiten auf. Zudem hat die Evaluation ein Imageproblem: Oft wird sie eher als Experimentierfeld für Spezialisten und Spezialistinnen denn als Instrument im Dienste der Parlamentarier und Parlamentarierinnen wahrgenommen. Zwar wurden in den letzten Jahren Fortschritte erzielt; dennoch darf der Stellenwert, den die Evaluationen für die Parlamentsarbeit haben, nicht überschätzt werden. Das Parlament funktioniert nach Regeln der Demokratie, die nicht immer rationell sind. So können Evaluationen zwar den Entscheidungsfindungsprozess im Parlament optimieren, sie werden ihn aber nie ersetzen können.