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Die «allgemeine Volksinitiative»

ein Lehrstück missglückter Rechtsetzung

  • Zitiervorschlag: Martin Graf, Die «allgemeine Volksinitiative», LeGes 19 (2007) 2
  • Das Projekt der Einführung der «allgemeinen Volksinitiative» ist wegen schwerwiegender Mängel gescheitert. Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Botschaft für die «Reform der Volksrechte» im Jahre 1996 die damals bereits bekannten Einwände schlicht übergangen. Das zentrale Motiv der «Wahrung der inneren Konsistenz der Rechtsordnung» erwies sich in der politischen Praxis als realitätsfremd und daher nicht tragfähig. Die schwierigen Probleme der Ausführungsgesetzgebung wurden nicht rechtzeitig analysiert und erkannt. Letztlich ging es gar nie um die «allgemeine Volksinitiative » als solche: Im Rahmen des Pakets der «Reform der Volksrechte» stand ein anderer Vorschlag (die Erhöhung der Unterschriftenzahlen) im Vordergrund; die «allgemeine Volksinitiative» diente politisch nur als kompensatorische Massnahme, um eine angebliche Ausgewogenheit des Pakets herzustellen. Und im Rahmen des zweiten, kleineren Paketes der Ständeratskommission im Jahre 2001 ging es weniger um den konkreten Inhalt als darum, irgendwie den ersten Scherbenhaufen zu kitten.


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