Die gesetzlich regulierte Kennzeichnungspflicht von Produktemarken in Nachschlagewerken

Andreas Teutsch
Andreas Teutsch
Beitragsarten:

Wissenschaftliche Beiträge

Artikel 16 des Markenschutzgesetzes regelt die Schutzvermerke von eingetragenen Markennamen in Wörterbüchern. Markennamen benötigen einen speziellen Schutz, weil sie im Interessenskonflikt zwischen den Markeneigentümerinnen oder -eigentümern und der Erweiterung des Sprachschatzes einer Sprache stehen. Der Beitrag zeigt auf, weshalb Markennamen in Nachschlagewerken verzeichnet sind; dabei wird insbesondere auch auf die spezielle Rolle von Nachschlagewerken eingegangen.


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