Die gesetzlich regulierte Kennzeichnungspflicht von Produktemarken in Nachschlagewerken
Beitragsarten:
Wissenschaftliche Beiträge
Artikel 16 des Markenschutzgesetzes regelt die Schutzvermerke von eingetragenen Markennamen in Wörterbüchern. Markennamen benötigen einen speziellen Schutz, weil sie im Interessenskonflikt zwischen den Markeneigentümerinnen oder -eigentümern und der Erweiterung des Sprachschatzes einer Sprache stehen. Der Beitrag zeigt auf, weshalb Markennamen in Nachschlagewerken verzeichnet sind; dabei wird insbesondere auch auf die spezielle Rolle von Nachschlagewerken eingegangen.