Das für die Schengen- und die Dublin-Assoziierung massgebliche Recht: Publikation und Zugang
Die rechtlichen Grundlagen der Assoziierung der Schweiz an Schengen und Dublin sind ohne vertiefte Kenntnisse des relevanten EU-Rechts kaum zu überblicken. Diese beiden Abkommen verfügen, im Vergleich zu anderen bilateralen Abkommen mit der EU, über keine Anhänge, die den geltenden Bestand des zu übernehmenden EU-Rechts geordnet auflisten. Der für die Schweiz massgebende Besitzstand des EU-Rechts ist über mehrere
Stellen verteilt. Verschiedene Hilfsmittel erleichtern jedoch das Auffinden des relevanten Rechts (Register der bilateralen Verträge der BK, Publikationsplattform EUR-Lex der EU). Insbesondere können die Rechtsadressatinnen und -adressaten vermutungsweise davon ausgehen, dass die auf der Publikationsplattform EUR-Lex der EU verfügbaren konsolidierten Fassungen der EU-Rechtsakte des Schengen- und des Dublin-Besitzstands den massgeblichen bilateralen Rechtsbestand wiedergeben, da im Rahmen der Schengen- und der Dublin-
Assoziierung eine grundsätzliche Pflicht zur Übernahme neuen EU-Rechts besteht. Der Zugang zum für die Schweiz massgebenden Schengen- und Dublin-Recht kann als zufriedenstellend bezeichnet werden.
Stellen verteilt. Verschiedene Hilfsmittel erleichtern jedoch das Auffinden des relevanten Rechts (Register der bilateralen Verträge der BK, Publikationsplattform EUR-Lex der EU). Insbesondere können die Rechtsadressatinnen und -adressaten vermutungsweise davon ausgehen, dass die auf der Publikationsplattform EUR-Lex der EU verfügbaren konsolidierten Fassungen der EU-Rechtsakte des Schengen- und des Dublin-Besitzstands den massgeblichen bilateralen Rechtsbestand wiedergeben, da im Rahmen der Schengen- und der Dublin-
Assoziierung eine grundsätzliche Pflicht zur Übernahme neuen EU-Rechts besteht. Der Zugang zum für die Schweiz massgebenden Schengen- und Dublin-Recht kann als zufriedenstellend bezeichnet werden.
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