Kompensation von gesetzgeberischen Lücken bei der Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden
Der Beitrag zeigt auf, dass der Gesetzgeber die Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden der dezentralen Bundesverwaltung verschiedentlich weder in den Spezialgesetzen noch in Form einer Delegationsnorm festgehalten hat. Solche Lücken werden jedoch punktuell in Reglementen durch die ausgelagerten Behörden selbst kompensiert, um die Praxis dem allgemeinen Standard der Unabhängigkeit und den Anforderungen von aussen anzupassen. Dieses Phänomen wird basierend auf den Ergebnissen einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) diskutiert.
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