Werden die Kantone ihrem Ruf als «innovative Labors der Gesetzgebung» gerecht?

Les cantons suisses sont-ils vraiment des laboratoires de l’innovation dans le domaine de la législation ?

  • Autoren/Autorinnen: Gregor Bachmann / Nicolas Schmitt
  • Beitragsarten: Werkstattberichte
  • Zitiervorschlag: Gregor Bachmann / Nicolas Schmitt, Werden die Kantone ihrem Ruf als «innovative Labors der Gesetzgebung» gerecht?, in: LeGes 27 (2016) 2
Das Institut für Föderalismus wie auch die Konferenz der Kantonsregierungen beobachten und untersuchen, wie die Kantone den Föderalismus in die Tat umsetzen. Die Resultate werden insbesondere in Form eines Monitoringberichts publiziert. In diesem Zusammenhang hat die Konferenz der Kantonsregierungen die Kantone gebeten, ihr innovative Gesetzgebungsprojekte zu melden. Sie hat aus den eingegangenen Vorschlägen drei Projekte (aus den Kantonen Uri, Basel-Stadt und Jura) ausgewählt. Diese werden im vorliegenden Artikel genauer vorgestellt. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob die Kantone von der Möglichkeit Gebrauch machen, als Versuchslabor zu dienen – eine politische Funktion, auf die die Schweiz besonders stolz ist. Aus der Untersuchung geht hervor, dass die Innovation oft eher politischer als juristischer Natur ist, dass das übergeordnete Recht den Kantonen enge Schranken setzt und dass es zwischen dem Spielraum, der den Kantonen zur Verfügung steht, und der effektiven Nutzung der Laborfunktion einen engen Zusammenhanggibt. Von innovativer kantonaler Gesetzgebung lässt sich vorliegend lediglich im Fall des Kantons Uri sprechen.
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