Der Botschaftsleitfaden ist eine Weisung der Bundeskanzlei über die Inhalte, die Gliederung und die formale Gestaltung von Botschaften des Bundesrates an die eidgenössischen Räte. Er ist ein Instrument zur Umsetzung von Artikel 141 des Parlamentsgesetzes, der die Anforderungen an Botschaften auf Gesetzesstufe regelt. Am Botschaftsleitfaden orientieren sich auch die erläuternden Berichte zu Vernehmlassungsvorlagen des Bundes, die Berichte parlamentarischer Kommissionen zu parlamentarischen Initiativen sowie die Anträge an den Bundesrat zu Verordnungen. Den Botschaftsleitfaden gibt es seit 2006 auf Deutsch, Französisch und Italienisch.
Die wichtigsten Änderungen in der neuen Fassung vom Juli 2018 des Botschaftsleitfadens betreffen Folgendes:
- Die verschiedenen Arten von Botschaften (zu Gesetzesvorlagen, zu Volksinitiativen, zu Finanzvorlagen, zu völkerrechtlichen Verträgen …) werden stärker und übersichtlicher gegliedert.
- Der Botschaftsleitfaden verlangt deutlicher als bisher, dass dargestellt wird, dass Alternativen geprüft wurden und warum man sich für die vorgelegte Vorlage entschieden hat.
- Er äussert sich ausführlicher zur Darstellung der zu erwartenden Auswirkungen einer Vorlage, gibt dazu methodische Hinweise, verweist auf die zu benutzenden Instrumente der Folgenabschätzung und präzisiert an vielen Stellen, in welchen Bereichen Auswirkungen zu prüfen und darzustellen sind.
- Er präzisiert, welche rechtlichen Aspekte einer Vorlage darzustellen sind. Bei Botschaften zu Finanzbeschlüssen verlangt er eine Darlegung der getroffenen Teuerungsannahmen.
- Bei den Regeln der formalen Textgestaltung wird präzisiert, wie auf Dokumente im Internet zu verweisen ist.
Der Botschaftsleitfaden ist auf den Internetseiten der Bundeskanzlei zu finden: www.bk.admin.ch > Dokumentation > Sprachen > Hilfsmittel für Textredaktion und Übersetzung
Dort findet sich unter den „Mitteilungen“ eine ausführlichere Darstellung der Änderungen in der Fassung vom Juli 2018 des Botschaftsleitfadens.
Es wird in wenigen Monaten bereits wieder eine Revision des Botschaftsleitfadens geben, hat doch die Bundesversammlung am 15. Juni 2018 eine Änderung von Artikel 141 des Parlamentsgesetzes beschlossen, mit der die Anforderungen an Botschaften um einige Punkte ergänzt werden (BBl 2018 3503).