LeGes

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Die Bedeutung von LeGes für die Rechtssetzungslehre

  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Zitiervorschlag: Georg Müller, Die Bedeutung von LeGes für die Rechtssetzungslehre, LeGes 26 (2015) 1
  • Für die Ausarbeitung von Rechtsnormen braucht es – wie für die Rechtsanwendung – besondere Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie werden mit Hilfe der Rechtssetzungslehre vermittelt, einer eigenständigen, interdisziplinären, aber stark von der Rechtswissenschaft geprägten Disziplin. In der Schweiz hat sich die Rechtssetzungslehre neben der Rechtsanwendungs- oder Methodenlehre etabliert, mit der sie allerdings eng verzahnt ist. Für ihre Entwicklung, die schon vor etwa 70 Jahren einsetzte, war in den letzten 25 Jahren die Zeitschrift LeGes von grosser Bedeutung. Sie wurde von der Schweizerischen Gesellschaft für Gesetzgebung gegründet, die sie noch heute trägt und prägt. Als praxisorientiertes Publikationsorgan mit wissenschaftlichem Anspruch dient sie sowohl dem Erfahrungsaustausch wie der Diskussion von theoretischen Fragen der Methode, des Verfahrens und der Technik der Rechtssetzung. Zu wünschen wäre, dass künftig noch etwas mehr Beiträge zu Grundsatzfragen publiziert und die Berichte aus der Praxis kritischer reflektiert würden. Beiträge von Fachleuten der Ökonomie, Politologie oder Soziologie könnten sodann die Interdisziplinarität der Rechtssetzungslehre fördern.


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