Verfassungsrechtliche Überlegungen zur interkantonalen Rechtsetzung
Seit einigen Jahren ist ein eigentlicher Boom in der interkantonalen Rechtsetzung – sowohl in der Untersuchung der diesbezüglichen theoretischen Grundlagen als auch in der Praxis – zu beobachten. Gerade die verfassungsrechtlichen Grundlagen wurden in den letzten Jahren verschiedentlich mehr oder weniger ausführlich dargestellt. Dasselbe gilt für die Gründe, die zu einer Intensivierung der interkantonalen Zusammenarbeit geführt haben. Im Folgenden werde ich deshalb nur sehr kurz auf diese Grundlagen eingehen und mich mehrheitlich auf einige aktuelle Problemkreise – die Rolle der Parlamente bei der interkantonalen Rechtsetzung, die Publikation interkantonaler Vereinbarungen, die Problematik gesamtschweizerischer interkantonaler Vereinbarungen sowie die neu eingeführten Instrumente der Allgemeinverbindlicherklärung und Beteiligungspflicht – beschränken.
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