Die Publikation von Rechtsvorschriften in Österreich
Für das österreichische Publikationsrecht ist kennzeichnend, dass zur Verlautbarung von Rechtsvorschriften primär ein eigenes (Bundes- oder Landes.)Gesetzblatt bestimmt ist. Daneben gibt es eine Vielzahl anderer erlautbarungsmedien und -weisen. Die Funktion amtlicher Sammlungen von Rechtsvorschriften wird weitgehend vom (nichtamtlichen) Rechtsinformationssystem des Bundes wahrgenommen. Eine Sonderstellung hat das Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich, das als Löseblatt-Sammlung des Landesrechts zugleich das Verlautbarungsmedium ist. Die jüngste Entwicklung ist durch den Zug zur ausschliesslich elektronischen Kundmachung bestimmt; das Bundesgesetzblatt wird seit 2004 im Internet publiziert.
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