Auf dem Weg zu (fast) papierlosen amtlichen Publikationsorganen im Kanton Zürich
Beitragsarten:
Werkstattberichte
Für die amtlichen Publikationsorgane des Kantons Zürich soll die im Internet veröffentlichte Fassung rechtsverbindlich sein. Der Kanton Zürich arbeitet daran, die Voraussetzunge dafür zu schaffen. Beim Amtsblatt waren Neuerungen auf technischer Ebene erforderlich. Dieser Schritt ist getan. In Arbeit ist die Revision des Publikationsgesetzes, welche die rechtliche Grundlage für den Primatwechsel schafft. Damit soll der zentralen Bedeutung des Internets als Informations- und Kommunikationsmedium und den heutigen Gewohnheiten der Rechtssuchenden Rechnung getragen werden. Die Herausgabe der amtlichen Publikationsorgane auf gedrucktem Papier soll soweit möglich in den Hintergrund treten.