Eigenheiten der parlamentarischen Vernehmlassungspraxis
Das Parlament wird vermehrt aus eigener Initiative gesetzgeberisch tätig und führt deshalb auch selber Vernehmlassungsverfahren durch, im Schnitt acht pro Jahr. Seine Praxis unterscheidet sich jedoch in verschiedener Hinsicht von jener des Bundesrates. Diese Eigenheiten zu kennen, lohnt sich im Zusammenhang mit der laufenden Revision des Vernehmlassungsgesetzes.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare