Wie Gerichte dem Gesetzgeber Beine machen

Lorenz Kneubühler
Lorenz Kneubühler
Beitragsarten:

Wissenschaftliche Beiträge

Die Gerichte sind gehalten, den Gesetzgeber zum Tätigwerden aufzufordern, wenn dieser es unterlassen hat, regelungsbedürftige Sachverhalte zu normieren, oder wenn die von ihm erlassenen Bestimmungen übergeordnetem Recht widersprechen. Der folgende Beitrag analysiert die verfassungsrechtliche Problematik dieser Situation und fragt, welche Möglichkeiten des «Beine-Machens» den Gerichten offenstehen und nach welchen Kriterien die verschiedenen denkbaren Optionen zur Anwendung gelangen.


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