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Wie Gerichte dem Gesetzgeber Beine machen

  • Zitiervorschlag: Lorenz Kneubühler, Wie Gerichte dem Gesetzgeber Beine machen, LeGes 25 (2014) 3
  • Die Gerichte sind gehalten, den Gesetzgeber zum Tätigwerden aufzufordern, wenn dieser es unterlassen hat, regelungsbedürftige Sachverhalte zu normieren, oder wenn die von ihm erlassenen Bestimmungen übergeordnetem Recht widersprechen. Der folgende Beitrag analysiert die verfassungsrechtliche Problematik dieser Situation und fragt, welche Möglichkeiten des «Beine-Machens» den Gerichten offenstehen und nach welchen Kriterien die verschiedenen denkbaren Optionen zur Anwendung gelangen.


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