Evaluation der neuen Bundesrechtspflege
Wissenschaftliche Beiträge
Die neue Bundesrechtspflege ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Das Bundesamt für Justiz hat im Mai 2007, sekundiert durch ein Postulat des Ständerats, eine Evaluation der Reform eingeleitet. Es wurde dabei unterstützt durch eine Begleitgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung, der eidgenössischen und kantonalen Gerichte sowie der Wissenschaft. Der langfristig geplante, frühzeitig kommunizierte und auf sechs Jahre angelegte Evaluationsprozess wurde Ende 2013 mit einem Bericht des Bundesrates über die Gesamtergebnisse der Evaluation abgeschlossen. Gestützt darauf hat der Bundesrat eine Optimierung der insgesamt erfolgreichen Reform beschlossen. Im vorliegenden Beitrag werden die Herausforderungen des Evaluationsprojekts beleuchtet und es werden Schlussfolgerungen für die Überprüfung legislatorischer Grossprojekte gezogen.